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Geschrieben von allin am 10.08.2023, 17:37 Uhr

Eben

Aber wo ändert sich mit "ja heißt ja" etwas zu jetzt?
Die Staatsanwaltschaft hat die Aufgabe die Schuld des Täters zu beweisen.
Lässt sich die Tat nicht nachweisen, gilt in "im Zweifel für den Angeklagten". Der "Täter" wird nun nicht plötzlich in die Lage versetzt, das "Ja" beweisen zu müssen. Das suityourself jetzt einfach unterstellt. Es geht doch lediglich darum, fehlende Gegenwehr, z. B. weil die Frau betrunken oder bewusstlos ist, nicht aus strafmildernd zu werten. Und das läßt sich einem Täter wahrscheinlich tatsächlich nur nachweisen, wenn Videomaterial im Umlauf ist. Siehe den spanischen Fall.

Dass es Frauen gibt, die Männer zu Unrecht beschuldigen, ist unbenommen. Aber genauso gehen Täter straffrei aus, weil sich die Tat nicht beweisen lässt. Und das würde sich auch mit "ja heißt ja" nicht ändern.

 
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