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Geschrieben von Julie am 10.11.2011, 19:29 Uhr

die Versicherungen....

fordern im Zweifel per Formblatt eine Bescheinigung des (ehemaligen) Dienstherrn an.
Auf dem Formblatt (ist bei allen Versicherungen, von denen ich das bisher gesehen habe, nahezu gleich) gibt es auch die Möglichkeit, anzukreuzen, dass der Betroffene Bediensteter der Dienststelle war und von dort Versorgungsbezüge erhält.
Ich arbeite in der Personalabteilung und fülle diese Bescheinigungen aus.......
Also:
Ruhestandsbeamte (gleich welcher Art, auch Freistellungsphase Altersteilzeit etc:) gehören auch dem öffentlichen Dienst an.

 
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