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Geschrieben von Pamo am 26.03.2014, 17:38 Uhr

Die Geburtsurkunde

Nun, die Wahrscheinlichkeit sollte eigentlich keine Rolle spielen - man sollte einfach die korrekten Unterlagen fordern und fertig. In der Praxis geschieht das eher selten, ich weiss. Ich habe bspw. nicht denselben Nachnamen wie mein Kind (ist ja sowieso wurscht, wenn beide bspw. "Müller" heißen, dann beweist die Namensgleichheit nicht viel, zudem erinnere ich an Phänomene wie "Einbenennung") und sie sieht mir nicht ähnlich. Trotzdem hat niemand jemals die Mutterschaft oder die Erziehungsberechtigung hinterfragt.

 
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