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Geschrieben von Pamo am 26.03.2014, 16:20 Uhr

Die Geburtsurkunde

ich versteh schon was du meinst, aber :

- wenn die Tante den gleichen Namen hätte, dann könnte auch die Vorlage einer Geburtsurkunde die Namensgleichheit nicht heilen

- der Eintrag der Eltern in die Geburtsurkunde sagt nichts über das Sorgerecht aus, bspw. sind oftmals Herren darin als Vater ausgewiesen, die eben kein Sorgerecht haben (unehelich)

- ergo müsste man - wenn es um die Sorge geht - einen schriftlichen Nachweis vom, ehm Jugendamt? verlangen, dass diejenige Person (bitte Personalausweis!) berechtigt ist, für das Kind (bitte Personalausweis!) schulische Sorgerechtsentscheidungen zu treffen

 
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