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Geschrieben von shinead am 26.03.2014, 17:32 Uhr

Die Geburtsurkunde

Ich sollte mit Geburtsurkunde, Perso und Negativbescheinigung aufschlagen.

Da letzteres nicht beikam habe ich die Geburtsurkunde ohne den Erzeuger gewählt. Mit Perso musste ich mich trotzdem ausweisen.


>>- wenn die Tante den gleichen Namen hätte, dann könnte auch die Vorlage einer Geburtsurkunde die Namensgleichheit nicht heilen

Ich meinte mit Namen den gleichen Nachnamen.
Aber in der Geburtsurkunde von Junior ist auch mein Geburtsdatum aufgedruckt. Bei kompletter Namensgleichheit hätte das zumindest gestimmt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind bei mir lebt, ich aber überhaupt nicht sorgeberechtigt bin ist m.E. sehr gering.

 
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