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Geschrieben von Tristania1704 am 28.07.2011, 7:00 Uhr

das kenne ich, allerdings.....

Das "typisch Deutsche" Lärmprotokoll wurde angefordert, leider ist man ja sogar wenn man belästigt wird in der Beweispflicht. :-( Von selbst bin ich auch nicht drauf gekommen. Und ich habe ein halbes Jahr übelsten Lärm ertragen, bevor ich dann wirklich mit reden aufgehört habe und andere Wege gegangen bin oder gehen musste.
LG

 
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