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Geschrieben von lastunicorn am 08.05.2013, 11:08 Uhr

Das ist jetzt leider mal kompletter Unsinn, Mone...

Das ist gebührentechnisch in jedem Bundesland anders geregelt... zu dem besteht keine Verpflichtigung zur Grenzsteinsetzung. Vermessung und jede einzelne Grenzsteinsetzung werden separat berechnet. Und auch da gibt es Unterschiede, denn sowohl Grundstücksart (eigentl. Nutzungsart) und auch -wert spielen in der Gebührenberechnung eine entscheidende Rolle.

Bei uns in der Gegend bspw. hat nicht jedes bebaute Grundstück Grenzsteine.

 
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