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von sinchen21  am 07.05.2013, 19:53 Uhr

mahnbescheide

Per email und mit falschen namen rechtens?

 
7 Antworten:

sinchen

Antwort von DecafLofat am 07.05.2013, 20:00 Uhr

bitte einmal nachdenken: wie soll der gläubiger in diesem fall den nachweis der zustellung führen? also.
nein. löschen. ruhig weiterschlafen.

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nachfrage - da ich grad den strang dazu im su/bi gesehen habe...

Antwort von DecafLofat am 07.05.2013, 20:03 Uhr

sprichst du vom gerichtlichen mahnverfahren oder einer normalen zahlungsaufforderung eines (vermeintlichen) vertragspartners...?!
ich hab in meiner antwort erstere variante behandelt.

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Weiterschlafen aber nur,

Antwort von Fru am 07.05.2013, 20:03 Uhr

wenn es keinen Grund für einen Mahnbescheid gibt :-D

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Re.

Antwort von Steffi528 am 07.05.2013, 20:03 Uhr

Ich würde jetzt ja mal so sagen: NEIN.
Als Erinnerung kann ich mir das ja durchaus vorstellen, aber als Mahnung nicht.



Das liest sich für mich nach einer Abzocke-Mail oder ist die Forderung berechtigt?

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Re: mahnbescheide

Antwort von SchwesterRabiata am 07.05.2013, 20:17 Uhr

Das ist wieder so eine Pishing Mail oder ähnliches, just gerade auch in meinem Mailfach gefunden... war auch wo es hingehörte direkt im Spamordner;-)...
außerdem mit den ganzen Millionnengewinnen, die da auch rumschwirren kann ich das locker bezahlen ;-)

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titel, klausel, zustellung

Antwort von Patti1977 am 07.05.2013, 20:36 Uhr

jemand braucht einen titel (papierform), der muss vollstreckbar sein und per gerichtsvollzieher zugestellt.

nein, es gilt nicht

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titel, klausel, zustellung

Antwort von Patti1977 am 07.05.2013, 20:36 Uhr

jemand braucht einen titel (papierform), der muss vollstreckbar sein und per gerichtsvollzieher zugestellt.

nein, es gilt nicht

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