von sinchen21 am 07.05.2013, 19:53 Uhr |
mahnbescheide
Per email und mit falschen namen rechtens?
sinchen
Antwort von DecafLofat am 07.05.2013, 20:00 Uhr
bitte einmal nachdenken: wie soll der gläubiger in diesem fall den nachweis der zustellung führen? also.
nein. löschen. ruhig weiterschlafen.
nachfrage - da ich grad den strang dazu im su/bi gesehen habe...
Antwort von DecafLofat am 07.05.2013, 20:03 Uhr
sprichst du vom gerichtlichen mahnverfahren oder einer normalen zahlungsaufforderung eines (vermeintlichen) vertragspartners...?!
ich hab in meiner antwort erstere variante behandelt.
Weiterschlafen aber nur,
Antwort von Fru am 07.05.2013, 20:03 Uhr
wenn es keinen Grund für einen Mahnbescheid gibt :-D
Re.
Antwort von Steffi528 am 07.05.2013, 20:03 Uhr
Ich würde jetzt ja mal so sagen: NEIN.
Als Erinnerung kann ich mir das ja durchaus vorstellen, aber als Mahnung nicht.
Das liest sich für mich nach einer Abzocke-Mail oder ist die Forderung berechtigt?
Re: mahnbescheide
Antwort von SchwesterRabiata am 07.05.2013, 20:17 Uhr
Das ist wieder so eine Pishing Mail oder ähnliches, just gerade auch in meinem Mailfach gefunden... war auch wo es hingehörte direkt im Spamordner;-)...
außerdem mit den ganzen Millionnengewinnen, die da auch rumschwirren kann ich das locker bezahlen ;-)
titel, klausel, zustellung
Antwort von Patti1977 am 07.05.2013, 20:36 Uhr
jemand braucht einen titel (papierform), der muss vollstreckbar sein und per gerichtsvollzieher zugestellt.
nein, es gilt nicht
titel, klausel, zustellung
Antwort von Patti1977 am 07.05.2013, 20:36 Uhr
jemand braucht einen titel (papierform), der muss vollstreckbar sein und per gerichtsvollzieher zugestellt.
nein, es gilt nicht
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