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Geschrieben von wolke76 am 27.10.2015, 15:07 Uhr

Da muss ich dann wohl noch mal fragen, weil mir nur gesagt wurde

Die KK zählt für deine Gesundheitsschäden, wenn keine UV zuständig ist. Aber es geht ja nicht nur um eine Heilbehandlung ansich. Die Leistungen der UV gehen weit über das KK Spektrum hinaus. Eine Rente gibt es von der KK niemals, von der UV ggf schon. Zuzahlungen sind bei der UV nicht vorgesehen, anders bei der KK.

Ein gesetzl. UV Anspruch ist somit dem KK Anspruch immer vorrangig, sowohl aus Sicht des Versicherten als auch aus Sicht des Versicherers.

 
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