Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Junijunge am 01.04.2020, 22:40 Uhr

Betreuungsgebühren

In NRW sind die Beiträge für April nicht zu zahlen. Sie werden nicht eingezogen. Wer einen Dauerauftrag hat, soll den stoppen: Wer nicht mehr stoppen konnte, bekommt den Beitrag zurücküberwiesen. Ich denke, das bleibt auch so, sollte die Betreuung am 20.04. tatsächlich wieder starten. Dafür gibt es keine Rückerstattung für den halben März.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.