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Geschrieben von Saarlandmami2 am 01.04.2020, 20:22 Uhr

Betreuungsgebühren

Bei uns kam heute ein Schreiben von der fgst (freiwillige Ganztagsbetreuung)

* das Ministerium für Bildung und Kultur hat uns informiert, dass Eltern und Erziehungsberechtigte, den Elternbeitrag für April 2020 nicht zwingend zahlen müssen. Die gilt besonders, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an uns.

Erklären Sie uns bitte formlos und ohne Begründung bis spätestens 07.04.2020, mit Nennung des betreuten Kindes bzw. der betreuten Kinder und der entsprechenden Einrichtung, dass sie den Beitrag für den Monat April nicht zahlen. Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Erklärung.****

Beigefügt war aber ein Schreiben vom Ministerium dass man doch zahlen soll wenn man es kann und besonders wenn man die Notbetreuung in Anspruch nimmt. Es gäbe noch eine Zeit nach Corona und man bräuchte diese Einrichtungen noch.

 
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