Geschrieben von Mafe am 07.06.2019, 23:38 Uhr |
Berufsbild gesetzl. Betreuer
Aus reinem Interesse habe ich vor einigen Jahren auch eine Betreuerschulung besucht. Ich glaube vier Abende lang. Und dort wurde auch durch die örtliche Betreuungsbehörde gesagt,dass man als Berufsbetreuer etwa 50Personen betreut, wenn man in Vollzeit arbeitet.
Die Schulung selbst war sehr interessant und empfehlenswert, vor allem wenn man beruflich vielleicht ohnehin aus dem sozialen-/pflegerischen Bereich kommt.
Du wirst dort aber mit Sicherheit die Gelegenheit haben einige deiner Fragen zu stellen, Leute aus dem Betreuungsverein kennenlernen etc.. Danach kannst du wahrscheinlich besser entscheiden, ob es für dich als Nebenjob geeignet ist.
- Berufsbild gesetzl. Betreuer - Erdbeere81 07.06.19, 11:15
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - Lusiana 07.06.19, 11:37
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - Miamo 07.06.19, 11:39
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - Trini 07.06.19, 14:03
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - Gucci75 07.06.19, 16:55
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - LittleT 07.06.19, 20:37
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - malini 07.06.19, 21:59
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - Mafe 07.06.19, 23:38
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - Sonnenkäferchen 08.06.19, 8:52
So sieht man wohl aus bei maximaler Lebensfreude
Kennt sich jemand mit Abfindungen aus?
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Für mich aktuell: kann ein Elternteil, dem das Sorgerecht entzogen wurde, dieses
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