von Sonnenkäferchen am 08.06.2019, 8:52 Uhr |
Berufsbild gesetzl. Betreuer
Ich habe beruflich viel mit gesetzlichen Betreuern zu tun.
Der Kontakt zum Betreuten hält sich sehr in Grenzen, was den geringen Stunden geschuldet ist, die pro Betreutem anerkannt werden.
In der Anfangszeit etwas mehr, aber dann, zumindest bei Menschen, die in einem Heim leben, nur 3h im Monat. Das reicht knapp für die nötigsten Dinge. Für persönlichen Kontakt bleibt kaum etwas übrig.
Das Wort Betreuer impliziert natürlich mehr, ein Kümmern um die Menschen. Aber das ist de facto nicht machbar, es sei denn, man arbeitet quasi Stunden ohne Bezahlung.
Als ehrenamtlicher Betreuer bekommst du eine gewisse Aufwandsentschädigung, kannst dann halt auch nur 1 oder 2 Menschen betreuen.
VG
- Berufsbild gesetzl. Betreuer - Erdbeere81 07.06.19, 11:15
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - Lusiana 07.06.19, 11:37
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - Miamo 07.06.19, 11:39
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - Trini 07.06.19, 14:03
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - Gucci75 07.06.19, 16:55
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - LittleT 07.06.19, 20:37
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - malini 07.06.19, 21:59
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - Mafe 07.06.19, 23:38
- Re: Berufsbild gesetzl. Betreuer - Sonnenkäferchen 08.06.19, 8:52
So sieht man wohl aus bei maximaler Lebensfreude
Kennt sich jemand mit Abfindungen aus?
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Für mich aktuell: kann ein Elternteil, dem das Sorgerecht entzogen wurde, dieses
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