Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von emka am 29.04.2020, 10:54 Uhr

Ausnahme der Sperrfrist ALG1

Ich bin bei dem Thema Arbeitslosengeld etc. eher unwissend, aber ich möchte dir unsere Erfahrung schildern:

Mein Mann hatte 2018 einen Auflösungsvertrag mit Freistellung bis zum Kündigungstermin. Er ist noch während der Freistellung im Krankenstand gewesen und anschließend für 10 Monate ins Krankengeld gefallen.
Nach dem Krankengeld hing er dann drei Monate in der Luft, bevor er seine neue Stelle antreten konnte, die er sich selber gesucht hat. Während dieser Zeit war er arbeitslos gemeldet und hat auch Arbeitslosengeld erhalten.
Bei der Meldung zum Arbeitslosengeld musste er nachweisen, dass er sich um die Fortführung des Arbeitsverhältnisses bemüht hat bzw. erklären, warum es nicht fortgeführt werden konnte. Unter besonderen Umständen kann die Sperre entfallen.
Er hat trotzdem eine Sperre bekommen, jedoch wäre die erst für die Monate 10 - 12 in Kraft getreten. Er hat also die Monate 1- 3 Arbeitslosengeld erhalten.

Du kannst ja darlegen, dass Du angeboten hast weiter zu arbeiten, so dass dich ja nicht unbedingt 'Verschulden' trifft. Evtl. betrifft Dich die Sperre dann nicht.Ich hattte den Eindruck, es wird sehr individuell geschaut.

Wenn Du doch eine Sperre erhalten solltest, wäre es ja auch in Deinem Fall nicht schlimm, wenn es die Monate 10 - 12 wären. Nur wenn Du die neue Stelle nicht antreten könntest und innerhalb der nächsten 9 Monate keine andere Stelle hättest,würdest Du drei Monate kein Arbeitslosengeld bekommen.

Wir waren selber überrascht, dass die Sperre 'hintendrauf' gekommen ist und nicht vorweggenommen wurde.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.