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Geschrieben von krokodilchen am 22.08.2016, 11:55 Uhr

Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Finde ich auch bescheuert- aber das ist ja tatsächlich in der Rechtssprechung
nur eine Wortklauberei und Auslegerei, da kann man sich herauswurschteln was das Gesetz hergibt als ohnehin schon immer benachteiligter Täter.
Anwalt wäre so ziemlich das letzte, was ich sein wollte. Wer jemandem vor den Kopf tritt, der auf dem Boden liegt, muß damit rechnen, das der stirbt. Fertig.
Auch wenn sich doch tatsächlich noch ein beschädigtes Gehirngefäß gefunden hat- das wäre wohl von alleine jetzt nicht geplatzt. Und wer weiß, vielleicht haben ja ganz viele mal so ein beschädigtes Gefäß- aber in diesem Fall muß es strafmildernd herhalten....

 
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