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Geschrieben von IngeA am 22.08.2016, 10:32 Uhr

Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Ich kann das auch nicht verstehen. Wenn der Täter EIN MAL zugeschlagen hätte und dann hätte er aufgehört, dann schon. Der eine Schlag wäre ja dann wirklich nur wegen der Vorschädigung tödl. gewesen. Das ist dann eher, wie wenn einer nach dem Schlag unglücklich gegen ein Fenstersims knallt.
Aber er hat ja noch weiter geschlagen und getreten. Da ist es für mich dann unerheblich, ob der erste Schlag wg. einer Fehlbildung der Gefäße schon tödlich war oder erst die folgenden Tritte gegen den Kopf.

LG Inge

 
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