Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Nesaja am 21.08.2016, 21:47 Uhr

Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Schrecklich für die Angehörigen.
Also die Aussage: es macht das Opfer nicht wieder lebendig, wenn der Täter im Gefängnis schmort... Heißt Das nun im Umkehrschluss, man braucht die Täter erst gar nicht mehr zu bestrafen, weil es bringt ja eh nichts ?
Also ich finde Russland hat da ganz gute Möglichkeiten

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.