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von kati1976  am 22.08.2016, 11:11 Uhr

Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Diese Wesen haben noch auf den am Boden liegendem brutal eingetreten.

Mir tun dir Eltern des Opfer wahnsinnig leid denn die haben damit einen Schlag ins Gesicht bekommen.

Die Täter werden jetzt verhätschelt und beschützet. War ja nicht mit Absicht und Pech das er eine Vorschädigung hatte.

Hätten die nicht auf ihn eingeschlagen würde er noch Leben und nur das zählt.

Aber als Strafe kommt nicht viel raus. Bewährung und Geldstrafe. Vielleicht eine minimale Haftstrafe.Sind ja noch so jung die ärmsten. Kenne ich in unserem Fall

Die angehörigen haben.Lebenslänglich wegen solchen Wesen.

 
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