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Geschrieben von Joplin am 21.08.2016, 19:13 Uhr

Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Hmmm. Ich verstehe das jetzt so, dass der Schlag, der den Tod herbeigeführt hat, unter normalen Umständen nicht tödlich gewesen wäre. Und dass das Gericht das so bewertet. Das hört sich für mich schon nachvollziehbar an, wenngleich das für die Hinterbliebenen wohl ganz schlimm ist und natürlich die Wut auf den Täter dadurch auch in keiner Weise gemildert wird. Das ist klar.
Aber das Gericht muss solche Dinge natürlich berücksichtigen. Die Tat war auf jeden Fall furchtbar. Nur wäre der arme Junge wohl nicht gestorben. Insofern wird es als Körperverletzung gewertet.


Schreckliche Geschichte.

 
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