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Geschrieben von dieElle am 31.12.2011, 14:02 Uhr

auch eine Ämter-Frage

Ich bin schon eine Weile aus dem Thema raus, aber m.W. gilt bei ALG 2 das Zuflußprinzip. D.h. solange Du noch kein Einkommen hast, greift Dir die ARGE unter die Arme. Erhälst Du das erste Gehalt zum 15.1.12, muß bis dahin anteilig ALG 2 gezahlt werden. Wird das erste Gehalt erst zum 1.2.12 ausgezahlt, hast Du noch für den vollen Januar Anspruch auf ALG 2.
Aber wie gesagt, ich bin lange raus aus dem Job. Es wird sich in dieser Zeit so einiges geändert haben. Zur Sicherheit würde ich Deinen (Ex-)SB im neuen Jahr direkt mal anrufen und nachfragen.

Gruß und guten Rutsch!
dieElle

 
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