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Geschrieben von Zombibi am 31.12.2011, 13:12 Uhr

Ämter-Frage

Vielleicht kann mir jemand helfen.
An den Service Hotlines sitzen nur unfähige Menschen.
Also: Mein Elternjahr ist nun um und ich bleibe jetzt noch bei meinem Kind.
Ich kann keine/will Sozialleistungen beziehen, da ich verheiratet bin und mein Mann genug verdient. Versichert bin ich dann ja über ihn.
Muss ich mich da noch bei irgendeinem Amt melden?
Das Arbeitsamt (sie waren kurz für mich zuständig, da ich in der SS arbeitslos wurde) schickte mich zum Sozialamt und die schickten mich zurück zum Arbeitsamt. So ging das eine Stunde und ich gab auf -.-
Muss ich irgendetwas berücksichtigen?
Danke

 
3 Antworten:

Re: Ämter-Frage

Antwort von dieElle am 31.12.2011, 13:31 Uhr

Nö, wenn Du keinen Anspruch auf Leistungen irgendwelcher Art hast oder erhebst und keinen Arbeitgeber hast, dem Du Deine verlängerte Elternzeit mitteilen mußt, dann bist Du ausschließlich Dir gegenüber verpflichtet ;-) Du solltest nur nicht aus den Augen verlieren, Dich rechtzeitig auf eine neue Arbeitsstelle zu bewerben, wenn Deine Elternzeit enden soll bzw. Dich dann wieder bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und arbeitssuchend zu melden, um dann ggf. wieder Anspruch auf ALG 1 zu haben.

Guten Rutsch und Gruß,
dieElle

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Re: Ämter-Frage

Antwort von Mama von Jonas und Lea am 31.12.2011, 13:36 Uhr

Wenn Du vorher sozialversicherungspflichtig berufstätig warst und noch weiter in Elternzeit bist (ist ja bis 3 Jahre möglich), mußt Du wahrscheindlich gar nichts tun, vorausgesetzt, mit Deinem Arbeitgeber ist alles gklärt. Dann bist Du eigentlich auch bei Deiner Krankenkasse weiter versichert und nicht über die Familienversicherung bei Deinem Mann. Falls es allerdings nicht so ist und Du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, mußt Du Dich evtl. bei der Krankenkasse wegen der Familienversicherung melden. Vielleicht können die Dir auch ansonstgen weiterhelfen.
V. G.

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Danke

Antwort von Zombibi am 31.12.2011, 20:31 Uhr

und guten Rutsch

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