Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Holzkohle am 31.12.2011, 13:45 Uhr

auch eine Ämter-Frage

ich gehe ab Januar wieder arbeiten, war jetzt lange Zeit arbeitslos. Das Jobcenter weiß über meinen neuen Job bescheid, trotzdem habe ich noch einmal H4 bekommen... Wie ist das jetzt? Ich kenne das so, dass man das zurück zahlen muss (eventuell auch in Raten), was mir auch klar ist, denn eigentlich habe ich ja für Januar keinen Anspruch mehr - aber sie zahlen ja vor. Ich wäre ja sonst diesen Monat komplett ohne Einkünfte, das Gehalt kommt ja erst Ende Januar.

Es kam weder ein Schreiben über Zahlungseinstellung noch sonstwas. Ich meine, KOMMT da noch was???

Eine Freundin von mir meinte, ich müsse es nicht zurück zahlen sondern dass ich eben einen Monat ausgesetzt werde, falls ich wieder arbeitslos werden sollte - was doch aber unsinnig ist, was ist, wenn ich den jetzigen Job bis zum Ende meines Arbeitslebens behalte???

 
14 Antworten:

Re: auch eine Ämter-Frage

Antwort von taram am 31.12.2011, 13:49 Uhr

Das mit dem Monat aussetzen kenne ich nur beim älteren Semester und dann auch nur mit Bruttomaßnahmen vom Amt. Bei dir ist ein Fehler unterlaufen, eigentlich wird sofort eingestellt und man muss ein Darlehen zur Überbrückung stellen. Versuch deinen Arbeitgeber dazu zu überreden,dass er dir den ersten Lohn im Februar zahlt, dann brauchst du das Geld für Januar dem Amt nicht zurück zahlen - ja, ich weiß, ist nicht ganz korrekt, aber jeder muss ja sehen wo er bleibt - wünsche viel Glück bei der neuen Arbeit und ein gesundes neues Jahr

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: auch eine Ämter-Frage

Antwort von dieElle am 31.12.2011, 14:02 Uhr

Ich bin schon eine Weile aus dem Thema raus, aber m.W. gilt bei ALG 2 das Zuflußprinzip. D.h. solange Du noch kein Einkommen hast, greift Dir die ARGE unter die Arme. Erhälst Du das erste Gehalt zum 15.1.12, muß bis dahin anteilig ALG 2 gezahlt werden. Wird das erste Gehalt erst zum 1.2.12 ausgezahlt, hast Du noch für den vollen Januar Anspruch auf ALG 2.
Aber wie gesagt, ich bin lange raus aus dem Job. Es wird sich in dieser Zeit so einiges geändert haben. Zur Sicherheit würde ich Deinen (Ex-)SB im neuen Jahr direkt mal anrufen und nachfragen.

Gruß und guten Rutsch!
dieElle

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: auch eine Ämter-Frage

Antwort von elisabeth.die.erste am 31.12.2011, 14:02 Uhr

" Versuch deinen Arbeitgeber dazu zu überreden,dass er dir den ersten Lohn im Februar zahlt, dann brauchst du das Geld für Januar dem Amt nicht zurück zahlen - ja, ich weiß, ist nicht ganz korrekt..."

na so etwas würde ich mir bei einem neuen arbeitgeber verkneifen! was soll er denn denken? dass du häufiger "nicht ganz korrekt" bist?!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: auch eine Ämter-Frage

Antwort von taram am 31.12.2011, 15:25 Uhr

Das die Arge bis zum ersten Lohn zahlen muss, ist klar, aber inzwischen muss man für diesen Monat ein Darlehen beantragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

dieElle

Antwort von Holzkohle am 31.12.2011, 15:28 Uhr

genau so hat es mir meine Freundin auch erklärt.

Ich kenne das eben mit der Rückzahlung in Raten und irgendwie werde ich das Gefühl auch nicht los, dass da ein Fehler unterlaufen ist... denn hätte man dieses "Darlehen" nicht vorher abschließen müssen?

LG und einen guten Rutsch

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: dieElle

Antwort von 32+4 am 31.12.2011, 15:43 Uhr

oh oh, ihr macht mir etwas angst
das mit dem darlehen habe ich auch mal gehört.
ich bleibe ja weiterhin abhängig vom amt, bekomme mein gehalt aber wohl erst im februar (von dezember). arbeitsamt hat erst im januar einen termin für mich und ich bekam für dezember noch volles algII
weiß auch nicht, was und wann ich zurückzahlen muß und vor allem auch nicht, wieviel mir angerechnet wird?!
einige sagen "100€" behalten und die anderen meinen, vom gehalt wird erst ne pauschale abgezogen und davon dann 100€ behalten, der rest wird angerechnet.


hoffentlich endet das bei dir nicht auch im chaos!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: dieElle

Antwort von dieElle am 31.12.2011, 15:45 Uhr

Ein Darlehen muß natürlich vorher abgeschlossen werden. Es kann aber sein, dass es diesbezüglich wieder völlig andere Erlasse und Vorgaben von der BA gibt, die das überflüssig machen.
Das weiß ich leider (oder besser: zum Glück!) nicht. Ich würde definitiv Montag den zuständigen Sachbearbeiter anrufen. Der wird es Dir genau erklären können. Ich würde eher nicht dazu raten, die Zahlung stillschweigend hinzunehmen. Denn wenn Du das Geld zu Unrecht erhalten hast, wird das früher oder später eh rauskommen und Du wirst zurückzahlen müssen.

LG!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: auch eine Ämter-Frage

Antwort von dieElle am 31.12.2011, 15:46 Uhr

"Klar" finde ich das jetzt eigentlich nicht. Seit ich in dem Bereich gearbeitet habe, hat sich so viel getan und wurde so viel geändert, dass es da meistens nur noch an Logik fehlt!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: dieElle

Antwort von dieElle am 31.12.2011, 15:50 Uhr

Wenn Du der ARGE unverzüglich und nachweislich mitgeteilt hast, dass Du ab Datum X wieder in Lohn und Brot stehst, dann können sie Dir darauf keinen Strick drehen. Denn dann war es an der ARGE, die notwendigen Schritte einzuleiten. Warte den Termin im Januar ab und besprich alles weitere mit Deinem SB. Der sollte wissen, was zu veranlassen ist.

Gruß, dieElle

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

mach gar nichts, leg das Geld zur Seite und warte.

Antwort von FrauKrause am 31.12.2011, 15:56 Uhr

Du hast Dich ja wohl ordnungsgemäß abgemeldet. Mit Beleg? Falls sie weiterzahlen, dasselbe. Bei mir haben sie eine Frist verpaßt und konnten es nicht zurückfordern. Es war zuviel Zeit verstrichen. Ich hatte angerufen und die Zuvielzahlung mitgeteilt, half auch nichts. Sie wollten einfach die Zahlung nicht einstellen....

Das Geld hob ich natürlich für den Fall der Rückforderung auf. Sie haben dann zurückgefordert, aber die Frist um einen Monat verpaßt. Es ging bis vors Sozialgericht. Sie haben verloren und mussten den Rückforderungsbescheid aufheben.

LG fk

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Und ich werd mich das ganze Jahr mit meinem Mann über Musikgeschmack

Antwort von FrauKrause am 31.12.2011, 16:02 Uhr

streiten (über SEINEN sauschlechten Musikgeschmack..!!!), Pickel abdecken und struppige Haare (versuchen) in Ordnung bringen....
Mal sehn, was noch so alles kommt...
*gg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

hihi, schon zuviel Wein?? gehört nach UNNNTÄÄÄNNN!!!

Antwort von FrauKrause am 31.12.2011, 16:03 Uhr

hicks

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

mir egal, erzähl ruhig weiter :)

Antwort von Holzkohle am 31.12.2011, 16:11 Uhr

...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

hach wie ramontisch, mein Mann schaut mir gerade tief in die Augen...

Antwort von FrauKrause am 31.12.2011, 16:49 Uhr

und sagt mit einem zärtlichen Lächeln...."Liebling, wir hätten uns schon vor zwanzig Jahren kennen lernen sollen" (ich: Schmacht...). Er: "Dann wärste NOCH dicker..." Ich:

Zur Erklärung: Er KOCHT gerne...

Tssssss

LG fk

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.