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Geschrieben von Daffy am 13.12.2011, 9:08 Uhr

An die Österreicher: Kontovollmacht über Pensionskonto für Ehefrau unmöglich?

Hallo,

ich bin irritiert über eine Geldgeschichte aus den Verwandtenkreis.

Der Mann ist in Pension (ehem. Beamter). Die Frau (hat sich um die Kinder gekümmert, kein eigenes Einkommen) hat seit Pensionseintritt des Mannes keine Vollmacht über das Konto, aus dem der Lebensunterhalt bestritten wird. Es wird jetzt regelmäßig ´zugeteilt`, allerdings zu wenig und der Frau ist es unangenehm, anzusprechen, dass sie mit ´ihrem` Haushaltsgeld nicht zurechtkommt.

Angeblich sei es gesetzlich so festgelegt, dass niemand Vollmacht über das Pensionskonto des Mannes haben dürfe (Schutz von Pensionären davor, dass irgendjemand sie ´ausnimmt`).

Ich finde das abstrus. Schließlich ist es das gemeinsame Einkommen, beide haben arbeitsteilig gelebt, d.h. sie hat sich um die Kinder, er um den Gelderwerb gekümmert, aber im Falle einer Trennung hätte die Frau ja auch einen Anspruch auf ihren gerechten Anteil?!

Gibt es so ein Gesetz und ist da keine Ausnahme für den Ehepartner vorgesehen?

Danke schon mal ....

 
5 Antworten:

Re: An die Österreicher: Kontovollmacht über Pensionskonto für Ehefrau unmöglich?

Antwort von sabine... am 13.12.2011, 12:46 Uhr

hi,

verteh ich nicht ganz. 1. was ist den ein pensionskonto? 2. die beiden leben zusammen und er gibt ihr haushaltsgeld mit dem sie wiederum nicht auskommt? 3. sie mag ihm nicht um mehr bitten und hätte deswegen lieber eine vollmacht über das konto damit sie auch etwas abheben kann?

also ich kann mir nicht vorstellen das ein pensionskonto anders funktioniert als ein girokonto. und da könnte dann mann einschreiben lassen wem er will...

lg

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Re: An die Österreicher: Kontovollmacht über Pensionskonto für Ehefrau unmöglich?

Antwort von Daffy am 13.12.2011, 14:13 Uhr

sabine,

1. das Konto, auf dem die Pension eingeht
2. genau so
3. es war wohl kein Problem, als sie noch nach Bedarf abgehoben hat, aber offensichtlich ist es eins, um mehr Geld zu ´bitten`.

Mir wurde es so erklärt, dass die Pensionskasse (?), also die Quelle, verlangt, dass ausschließlich der Pensionär verfügungsberechtigt über das Konto ist. Was ich nicht glauben kann, weil es ja a) eine Entmündigung des Kontoinhabers darstellt und b) die Abhängige(n) in eine unmögliche Situation bringt - vom plötzlichen Todesfall mal abgesehen, was ist mit einer Grippe oder einem gebrochenen Fuß? Dann ist plötzlich kein Geld mehr da?

Andererseits bin ich ja bloß die doofe Deutsche, die keine Ahnung von österreichischen Gesetzen hat

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noch was:

Antwort von Daffy am 13.12.2011, 14:18 Uhr

das hier habe ich gefunden:

https://www.sozialversicherung.at/mediaDB/INFO%20Alterspension.pdf

Danach ist weder Vollmacht noch Gemeinschaftskonto ein Problem (S. 23)

Theoretisch könnte natürlich für Beamte etwas anderes gelten (sind die besonders schutzbedürftig?)

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Re: An die Österreicher: Kontovollmacht über Pensionskonto für Ehefrau unmöglich?

Antwort von sabine... am 13.12.2011, 18:22 Uhr

hi,

also ich bin natürlich keine bankerin, aber ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das die frau keine vollmacht bekommen sollte.
schließlich bestimme "ich" das als kontoinhaber wer von meinen konto geld abheben darf und sicher nicht die pensionsversicherungsanstalt.

bei plötzlichen todesfall übrigens, wird das konto vorerst sowieso gesperrt, da kann dann keiner mehr etwas abheben soweit ich weiß.

vielleicht finde ich noch infos

lg

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Re: An die Österreicher: Kontovollmacht über Pensionskonto für Ehefrau unmöglich?

Antwort von Daffy am 14.12.2011, 8:53 Uhr

Du hast Recht; ich konnte es mir ja auch nicht vorstellen. Aber ich hatte andererseits schon mal das Gefühl, dass in Österreich die Leute mehr vor sich ´geschützt` werden. Z.B. in Graz die Wege auf den Schlossberg - winters durch Gitter abgesperrt, wegen Rutschgefahr, da reicht anscheinend auch kein einfaches Schild "Spazierwege nicht gestreut, Begehen auf eigene Gefahr" - die Stadt könnte sonst haftbar gemacht werden.

Wir haben es jetzt abgehakt bzw. erklären es uns mit einer Mischung aus nicht wissen/ nicht diskutieren wollen.

Zum plötzlichen Todesfall: Tot ist man für die Bank, wenn der Bank der Totenschein vorliegt. Aussage meines Bankmenschen und deckt sich mit meinen bisherigen Erfahrungen...

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