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Geschrieben von kraehe2008 am 12.12.2011, 21:27 Uhr

Frage an die Bänker - Freistellungsauftrag

Hallo,
muss man eigentlich überhaupt noch Freistellungsaufträge erteilen oder läuft das mittlerweile (über die Steueridentifikationsnummer?) alles automatisch?

 
1 Antwort:

Re: Frage an die Bänker - Freistellungsauftrag

Antwort von be@ am 12.12.2011, 21:36 Uhr

Nein - Freistellungsauftrag muss erteilt werden. Nicht jedes Jahr - wenn er einmal erteilt ist, läuft er so wie einmal erteilt bis er geändert bzw. gelöscht wird.
Lieben Gruß Bea

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