Geschrieben von AriesChica am 26.12.2022, 19:13 Uhr |
Alzheimer Betreuung?
Also erstmal, meine Oma hat Alzheimer und kann eig nix mehr selbst (Ist aber noch etwas mobil) Sie ist derzeit in Kurzzeitpflege. Da meine Eltern leider zu wenig Geld haben und meine Oma auch nicht viel Geld hat, können wir uns keine Langzeitpflege leisten. Aber eine Betreuung zuhause käme eigentlich auch nicht in Frage. Da nunmal einfach kein Platz bei meinen Eltern ist. Bzw 1 Zimmer hat es aber bei ner 24 Std Pflege zb müsste man ja ein eigenes Zimmer bereitstellen.
Hat jemand Tipps oder Ideen?
Re: Alzheimer Betreuung?
Antwort von Pamo am 26.12.2022, 19:40 Uhr
Sucht ihr einen Heimplatz, der für ihre Erkrankung geeignet ist. Das was ihr an Einkommen für den Heimplatz (du nennst das Langzeitpflege) fehlt, kann über Sozialhilfe ("stationäre Hilfen") finanziert werden.
Re: Alzheimer Betreuung?
Antwort von wolfsfrau am 26.12.2022, 19:57 Uhr
Lasst euch am besten beraten. Bei Caritas oder SovD, Seniorenbüro ...
Ihr könnt auf jeden Fall Hilfe bekommen.
Re: Alzheimer Betreuung?
Antwort von NaduNaduNadu am 26.12.2022, 20:43 Uhr
Pflegegrad beantragen.
Erstmal mobile Altenpflege für morgens mittags abends.
Essen macht ihr oder bestellt Essen auf Räder.
Re: Alzheimer Betreuung?
Antwort von AriesChica am 26.12.2022, 21:33 Uhr
Hat sich erledigt. Hab grad meine Mutter gefragt und sie meinte sie muss im Heim bleiben. Wegen ihrem Zustand geht keine Betreuung mehr zuhause. Wusste nicht das sich der Zustand so verschlechtert hat. Sie waren nämlich gestern dort wusste aber net wies so lief.
Re: Alzheimer Betreuung?
Antwort von Ellert am 26.12.2022, 21:36 Uhr
Selbst wenn Du ein Zimmer hättest und jemand einstellen müsstest,das kannst Du übers Pflegegeld sicher auch nicht finanzieren.
Pflegeheime müssen Angehörige nur dann beuschussen wenn sie über einen gewissen Grad an Eikommen haben, allerdings ist dann nicht "Wünsch Dir Was mit Luxuseinzelzimmer im Seniorenstift"
Je nach dem Alter Deiner Eltern istd as körperlich auch nicht zu stemmen, Zimemr hin oder her
meine Oma war am Ende so dass sie mit Messer auf Menschen losging, das war daheim einfach nicht mehr zu leisten
Re: Alzheimer Betreuung?
Antwort von NaduNaduNadu am 27.12.2022, 0:18 Uhr
Das tut mir leid, aber da ist sie wenigstens in Betreuung und vergisst auch nicht das essen und trinken.
Oft merkt man erst bei Alltagwechsel (Aufenthalt Krankenhaus und co) wie schlecht zurecht demente Patienten sind.
In ihrer alten Umgebung sind sie manchmal trotz starker Demenz immer noch recht unauffällig.
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Ihr könntet höchstens noch die Betreuung übernehmen,
z.B. Verwaltung vom Heim Taschengeld ca 120 Euro im Monat. (Für Shampoo, Snacks, Friseur, Fusspflege...)
Das muss man beim Amtsgericht beantragen.
Um die 6000 Euro erspartes darf die Oma für die Beerdigung behalten.
Schaut dass ihr ihre Lieblingssachen zum Heim bringt. z.B. Fernsehsessel, Kleidung, Fotos
Re: Alzheimer Betreuung?
Antwort von SHE am 27.12.2022, 12:15 Uhr
Hallo AriesChica,
mach dir keine Sorgen. In Deutschland kann jeder pflegen lassen (ab PG2), ober Geld hat oder nicht.
Ihr müsst den Antrag beim Sozialhilfeträger stellen. Ganz wichtig, gezahlt wird erst ab Datum der Kenntnisnahme. Also nicht lange warten, damit verschenkt ihr Geld, das ihr vielleicht nicht habt.
Wichtig, deine Oma muss (Eigentumswohnung oder Haus – sofern vorhanden und nur von ihr bewohnt) einsetzten. Ist dies nicht vorhanden ihr gesamtes Vermögen bis auf 10.000€. Diese Vermögensschongrenze gilt ab 01.01.23. Sie lag vorher bei 5.00€. Der Beschluss ist ganz neu, ich meine vom 16.12.22.
Die Kinder müssen nur zuzahlen wenn ihr Einkommen über 100.000€ beträgt. Oma und die Kinder müssen die Finanzen der letzten 10 Jahre offenlegen und Schenkungen müssen, anteilig – je nach dem wann erfolgt – zurückgezahlt werden.
Bis der Antrag bearbeitet wurde kann es einige Monate dauern, aber es wird rückwirkend gezahlt. Für die Kündigungszeit von 3 Monaten für eine Mietwohnung wird die Kaltmiete übernommen.
Zum Pflegeheim. Welchen PG hat deine Oma und wie lange schon? Sie muss ja mindestens PG2 haben, sonst stände ihr keine KZP zu. (Ausnahme §39c). Wenn sie schon mindestens 6 Monate mindestens PG2 hat, steht ihr zusätzlich zur KPZ (Budget 1775€) noch die Verhinderungspflege (Budget 1612€) zu.
Da euch dies Kalenderjährlich zusteht und falls deine Oma bis zum 31.12. noch nicht einen Tag vollstationär im Heim war, könnt ihr ab 01.01. mit der neuen KZP und VHP starten und spart somit einiges an Geld, bevor die vollstationäre Pflege startet. Wichtig, all dies muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Ab PG1 steht der Oma der sogenannte Entlastungsbetrag zu. Das sind 125€ welche die Pflegekasse für die Oma in einen separaten Topf einzahlt (es wird nicht an euch ausgezahlt sondern ist zweckgebunden und verfällt am 30.06. des Folgejahres, sollte es nicht aufgebraucht sein.)
Über diesen Entlastungsbetrag könnt ihr zB. Nachbarschaftshilfe, Haushaltshilfe, Betreuungsleistungen etc. abrechnen. Solltet ihr dies aufgespart haben könnt ihr die Rechnungen des Heims für KZP und Verhinderungspflege (nicht vollstationäre Pflege) darüber abrechnen. Einfach bei der PK anrufen und nachfragen und die Rechnungen mit dem Satz : Bitte um ausgleich aus dem Entlastungsbetrag bei der PK einreichen.
Ich hoffe Vollmachten sind vorhanden? Wichtig diese der PK zusenden, sonst könnt ihr als Angehörigen nichts regeln.
Soviel auf die Schnelle. Wenn Du noch Fragen hast kannst Du dich gerne melden.
Mach dir auch keine Gedanken über die Güte der Pflege. Es gibt zwar gute und schlechte Heime aber deine Oma bekommt dieselbe Zuwendung und Pflege wie ein Selbstzahler.
Viele Grüße
Berichtigung
Antwort von SHE am 27.12.2022, 12:23 Uhr
Sorry, Vertipper.
Die alte Vermögensschongrenze lag natürlich bei 5.000€
und nicht bei 5.00€
Vermögen
Antwort von Okypete am 27.12.2022, 14:52 Uhr
rechtzitig übertrqagen solange ma noch fit ist und schon ist man gschützt vor Enteignung
Die dann gut situierten Nachkommen können dann schön die Extras bezahlen die man sont nicht leitsn kann
Verkehrte Welt ist das wer spart statt verprasst ist imPflegefall dre Depp
Re: Vermögen
Antwort von Berlin! am 27.12.2022, 15:03 Uhr
Mein Mitleid mit Millionär:innen hält sich in dem Fall in engen Grenzen.
Verschenke ich mein Geld, ist es weg. Und die Beschenkten müssen mir dann mit dem geschenkten Geld gar nichts finanzieren, wenn sie nicht wollen.
@Berlin
Antwort von SHE am 27.12.2022, 15:32 Uhr
Berlin schrieb:
Verschenke ich mein Geld, ist es weg. Und die Beschenkten müssen mir dann mit dem geschenkten Geld gar nichts finanzieren, wenn sie nicht wollen.
Das trifft nicht zu, es sei denn die Schenkung ist mehr als 10 Jahre her.
Siehe § 528 BGB, Rückforderung wegen Verarmung.
Da ist der Sozialhilfeträger ziemlich hinterher.
@AriesChica/Entlastungsbetrag
Antwort von SHE am 27.12.2022, 16:46 Uhr
Ich war bei meinem ersten Beitrag sehr in Eile, daher möchte ich darauf noch einmal eingehen, da es evtl. nicht ganz klar definiert war.
Der Entlastungsbetrag von 125€ wird MONATLICH gezahlt, es handelt sich also um 1.500€ jährlich. (Nur für Menschen, die zuhause gepflegt werden, bei vollstationärer Heimaufnahme bekommt man diese Leistungen nicht)
Enteignung?
Antwort von Pamo am 27.12.2022, 17:49 Uhr
Das ist keine Gefahr, sowas nimmt der Staat nur in seltenen Einzelfällen vor.
Wie kommst du denn darauf?
Berlin
Antwort von Okypete am 27.12.2022, 18:41 Uhr
ein ganz normales Haus geht flöten.
WEr alles im Leben verprasst hat den eerhält der Staaat
Wer fleisg gespart hat Haus gebaut hat und nicht chtzitig einen Kidnern gibt den bestielt der Staat dann außeer er denkt rchtzeitig zu übetragen
@Okypete
Antwort von SHE am 27.12.2022, 19:15 Uhr
Es ist kein guter Stil jemanden auf seine Rechtschreibung hinzuweisen, aber ich bitte dich, zumindest ein wenig darauf zu achten, denn deine Beiträge sind schwer zu entziffern.
Es scheint dich ziemlich zu triggern, denn du erscheinst mir recht wütend, über Tatsachen, von denen du augenscheinlich wenig Ahnung hast.
Die wenigsten Heimbewohner, welche Hilfe zur Pflege beziehen, haben ihr Geld sinnlos verprasst. Natürlich gibt es solche Menschen auch, aber es ist selten (und jeder hat das Recht sein Geld so auszugeben, wie er es möchte). Der Großteil hat ganz normal gearbeitet und gelebt. Und somit ein Recht auf Zuwendungen seitens des SHT.
Nicht in jedem Beruf erhält man genügend Lohn um für die Pflege anzusparen oder eine Heimkostendeckende Rente zu beziehen.
Richtig aber ist, das es die sogenannte Mittelschicht am meisten trifft. Wer Geld hat, kann das Heim bezahlen. Wer es nicht hat, bekommt Aufstockung durch den SHT. Wer sein Leben lang für ein Häuschen mühsam gespart hat, evtl. auf vieles verzichtet (Urlaub) ist dies im Pflegefall zumeist los.
Aber andersherum gefragt. Wer ist das Haus denn jetzt los? Der Heimbewohner, der es nicht mehr braucht, oder der Erbe, welchem es ohne Leistung zu erbringen in den Schoß fällt?
Und falls du es nicht wusstest, es gibt auch gewisse Möglichkeiten ein Haus im (nicht allzu lange dauerndem) Pflegefall unter Herbeiziehung des SHTs zu halten.
Re: @Okypete
Antwort von Okypete am 27.12.2022, 21:23 Uhr
kann es sein das auch die vermeindlichen Eben auf vieles verzichten mussten ??
Nur so konnten die Eltern das Haus ersparen
Ich finde es nicht gut , daß Leuten die nur alles verlebt haben den Platz bezahlt bekomme und die anderen erst alles verplempern müssen
wer schlau ist überträt rechtzeitig an die Kinder somit sind die zusätzlich noch in der lage die nötigen Annehmlickeiten im Heim zu finazieren
Es geht hier vor allem um München und andre hochpreisregionen
Genau so geht alles an investoren und der Immobilienprivatbesitz geht verloren
Re: @Okypete
Antwort von SHE am 27.12.2022, 23:28 Uhr
Okypete schrieb:
kann es sein das auch die vermeindlichen Eben auf vieles verzichten mussten ??
Nur so konnten die Eltern das Haus ersparen
Auf was mussten die Erben verzichten? Möchtest du allen ernstes dem SHT einen verzichteten Urlaub, Markenkleidung, oder zu wenig Geburtstagsgeschenke anrechnen?
Okypete schrieb:
Ich finde es nicht gut , daß Leuten die nur alles verlebt haben den Platz bezahlt bekomme und die anderen erst alles verplempern müssen
wer schlau ist überträt rechtzeitig an die Kinder somit sind die zusätzlich noch in der lage die nötigen Annehmlickeiten im Heim zu finazieren
Über das Verprassen oder Verleben von Geld habe ich bereits geschrieben. Auch über die 10 Jahresfrist.
Aber von welchen bezahlten Annehmlichkeiten redest du? Evtl. über :
§ 88 SGB XI Zusatzleistungen ?
Diese gibt es hier nicht, werden auch für gute Pflege nicht benötigt. Es gibt aber anscheinend Heime die dies anbieten. Gehört aber nicht zu dem allgemein benötigten Pflege und Betreuungsleistungen, welche bei guten Heimen absolut ausreichend sind.
Okypete schrieb:
Es geht hier vor allem um München und andre hochpreisregionen
Genau so geht alles an investoren und der Immobilienprivatbesitz geht verloren
Ähm, ok. Was hat das nun mit Pflege zu tun?
Re: @Berlin
Antwort von Berlin! am 29.12.2022, 0:44 Uhr
Aber es ging ja um rechtzeitiges Beiseiteschaffen des Vermögens.
Re: Berlin
Antwort von Berlin! am 29.12.2022, 0:46 Uhr
Eigentum verpflichtet eben auch, muss Dir nicht gefallen und erscheint Dir ungerecht. Aber so ist es hier nunmal.
Ist es gerechter, wenn jemand mit viel Geld das nicht anfassen musss, um gepflegt zum erden, und der Staat muss dafür aufkommen?
Re: @Okypete
Antwort von Berlin! am 29.12.2022, 0:52 Uhr
Du kennst Dich gut aus. Ich stimme Dir zu.
Noch dazu: Man hat nunmal kein Anspruch auf ein bestimmtes erbe. Die/der Erblasser kann seinem Eigentum machen, was immer ihm beliebt.
Grundsätzlich zumindest, natürlich gibt es je nach Ausgestaltung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen Ausnahmen.
Ich mag den Neid auf andere nicht, die vermeintlich mehr oder dasselbe bekommen, ohne sich dazu so anstrengen wie man selbst.
Es ist im Kern dieselbe Diskussion wie "wer ich geimpft ist und erkrankt soll nicht behandelt werden".
Alle Jahre wieder…
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