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Geschrieben von Caot am 10.10.2017, 14:02 Uhr

... egal wie, egal was ...@mehtab ... du musst zum Händler zurück

Und dort kannst Du dann deiner Verärgerung Ausdruck verleihen. Mit dem Gerät, dem Kassenzettel und am Besten mit dem Verkäufer an der Hand, wenn der Grund der Verärgerung tatsächlich die Fehlinformation des Mitarbeiters war.

Das Alles ärgert Dich - ok - nützt aber nichts.

 
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