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Geschrieben von ohno am 02.04.2023, 23:33 Uhr

wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Hallo an alle.

Ich habe vor kurzem einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegekasse gestellt. Meine Tochter hat Pflegegrad 2 (vorher 3). Die altbewährten Probleme sind weiterhin da, auch bei der Körperpflege.

Nun ist sie mittlerweile größer wie ich und mir fällt die Hilfe beim Duschen echt schwer. Weil die Dusche eben nicht ebenerdig ist, sondern einen erhöhten Einstieg hat. Sie selbst brauch nach wie vor Unterstützung beim Waschen. Zudem durch ihre Unruhe ist sie mir bereits mehrmals in die Dusche gestürzt und auch beim Ausstieg muss ich aufpassen, damit sie nicht ausrutscht bei ihrem Gedankenkarussel.
Ich muss dazu sagen, wir wohnen erst seit September 22 hier, und das Bad ist echt noch i.O. Wir müssen es nicht sanieren. Aber ich würde gerne die Dusche tiefer setzen, dass ich besser eingreifen kann, helfen kann und diese mistige Sturzgefahr verringert wird. Ich komme halt auch nicht an sie ran, sie ist ja durch die hohe Duschtasse noch "größer".

Den Antrag auf Zuschuss zu wohnumfeldverbessernde Maßnahmen habe ich wie gesagt gestellt. Er wurde abgelehnt mit der Begründung, dass mein Kind keine Einschränkungen in der Mobilität hat.

Jetzt überlege ich ernsthaft, Widerspruch einzulegen. Ich kämpfe eigentlich immer um alles, berechtigten Pflegegrad, Teilhabeassistenz, gegen Lehrer und soziale Ungerechtigkeit. Aber hier bin ich jetzt unschlüssig, ob uns so ein Zuschuss wirklich zusteht oder nicht. Ich meine, es geht doch nicht um die Diagnose, oder? Sondern dass sie einen Pflegegrad hat und im MDK-Gutachten auch die Pflegehilfe thematisiert ist. Auch wurde im letzten Beratungshilfegespräch hier bei uns (diese Pflichtgespräche, die man 2 x im Jahr wahrnehmen muss), der Duschumbau angeraten und auch protokolliert. Warum, wenn sie doch mobil ist? Der Sachbearbeiter der Pflegekasse hatte mir auch das Antragsformular geschickt und gesagt, warum ich was einreichen muss. Warum, wenn sie doch mobil ist? Beide hätten mir dann doch gleich sagen können, dass aufgrund der Diagnose gar keine Maßnahme bezuschusst wird... Wenn mir diese Fachleute doch noch "zuarbeiten", bin ich umso verwirrter, dass die Pflegekasse mit dieser Begründung ablehnt.

Wie seht Ihr das? Ich habe bisher noch nichts gefunden, wo ich nachlesen kann, dass bei psychischen Erkrankungen keine Maßnahmen unterstützt werden, nur bei eingeschränkter Mobilität. Oder ist das selbstredend? Ich bin wirklich unschlüssig und brauche mal pro- und contra-Argumente. Vielleicht habt Ihr ja das ein oder andere, oder vllt eigene Erfahrungswerte.

VG ohno

 
8 Antworten:

Re: wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Antwort von Dezemberbaby2012 am 20.04.2023, 21:43 Uhr

Hallo ohno,

ich hab zwar keine Argumente für dich, aber ich sehe es wie du, daß die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen natürlich auch für psychische Erkrankungen gelten (müssen). Vielleicht findest du etwas vergleichbares für Demenz? Da geht es ja auch nicht um Mobilität.

Wenn ich eine solche Umbaumaßnahme planen würde und dadurch eine Erleichterung bei der Pflege meines ADHS-Kindes hätte, würde ich bei Ablehnung des Antrages Widerspruch einlegen.

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Unterschied Demenz zu adhs

Antwort von misses-cat am 23.04.2023, 18:56 Uhr

Ich gehe salon aus das die so argumentieren werden das die dementsprechend Person nicht mehr umziehen wird allerhöchstens ins Pflegeheim, das kind mit adhs hat aber gute Chancen als Erwachsene person auszuziehen und eigenständig leben wird, auch ist das haus Eigentum von euch Eltern nicht des Kindes, ja ich weiß körperbehinderte kinder bekommen den Umbau bei ihren eltern bezahlt allerdings bleiben diese kinder meist auch als Erwachsene Person bei ihren Eltern wohnen.
Ich kann es mir kaum vorstellen das der Wiederspruch was bringen wird, würde mich da allerdings sehr gerne irren

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War denn der Gutachter da ?

Antwort von Ellert am 24.04.2023, 12:34 Uhr

Wir haben eine große ebenerdige Dusche
aber unserer ist ja schwer körperbehindert.
Ausrutschen kann man da leider dennoch - nur ist eben die Grundfläche sehr groß der Dusche dass ich dazu stehen kann - ginge das überhaupt - auch muss man ja alles quasi "tieferlegen"

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Re: wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Antwort von RoryG am 25.04.2023, 12:26 Uhr

Ich weiß nicht, ob dir da im Rahmen der Wohnumfeldverbessernden. Annahmen etwas zusteht.
Aber es gibt ja auch Hilfsmittel wie Duschstuhl oder Duschhocker. Dann wäre die Sturzgefahr während des Duschens minimiert und du kommst gut ran.
Ein uns Aussteigen kann ich jetzt nicht beurteilen, aber dann hätte deine Tochter ja bei jeder Stufe das Problem, oder?
Viele Grüße, Rory

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Re: wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Antwort von ohno am 25.04.2023, 14:15 Uhr

Hallo Rory,

richtig, es stimmt, was Du schreibst. Aber hätte dann dieses Problem nicht jeder Betroffene, der zwar die Duschtasse niederlegt, aber keinen Liftboy (zb) im Haus hat? Es geht mir um die Körperpflege, die halt echt schwerfällt, weil sie größer ist wie ich (mit 12 Jahren ). Und da ich deswegen eh immer dabei sein muss, stürzt sie ja weniger da rum. Aber unterstütze ich damit den Weg in die selbständige Körperpflege?
... Schwierig, wirklich.

VG ohno

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Re: wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Antwort von ohno am 25.04.2023, 14:32 Uhr

Hallo an Euch, vielen Dank für Eure Antworten.

Ich werde Widerspruch einlegen und mich auf § 40 Abs. 4 SGB XI beziehen, ebenso auf die Empfehlung der Pflegeberatung sowie auf die Richtlinien des GKV Spitzenverbands. Eine weitere Ablehnung sollte dann besser begründet sein als "Mobilität ist gegeben, Antrag abgelehnt". Mir widerstrebt es, diese Begründung so stehen zu lassen, hier fehlt mir auch die Gleichstellung aller Pflegebedürftigen, unabhängig von Diagnosen. Und meiner Meinung nach sind nach den Richtlinien des GKV eben alle Pflegebedürftigen gleichzustellen. Hier ist dann doch mein Ehrgeiz geweckt.

VG ohno

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Re: wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Antwort von aeonflux am 25.04.2023, 18:00 Uhr

Hallo,
ich finde das sehr interessant und würde mich freuen, wenn du weiter berichtest.
Ich drücke die Daumen!!
Gruß Aeonflux

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Re: wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Antwort von RoryG am 25.04.2023, 20:45 Uhr

Ja, das stimmt, aber Personen mit eingeschränkter Mobilität können ja auch in eine barrierefreie Wohnung umziehen, damit eben die Stufenproblematik nicht mehr besteht. Ich glaube solche Umzüge werden ja auch über die Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezahlt, oder?
Ich drücke dir natürlich die Daumen für den Widerspruch.
Kurzfristige Abhilfe würde mM nach über die beschriebenen Hilfsmittel erreicht.
Na ja, ich würde eher an der Sturzproblematik deiner Tochter arbeiten. Sie kann sich ja dabei auch echt mal schwer verletzten….
Ich wünsche euch alles Gute

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