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Geschrieben von Agnetha am 26.09.2010, 16:32 Uhr

Hortbetreuung und Aufsichtspflicht

Ich habe mal eine Frage für eine Kollegin. Sie hat mir von der Hortbetreuung ihres Sohnes erzählt und wir waren uns zwar beide einig, dass da was nicht in Ordnung ist, aber das ist ja nur unsere persönliche Auffassung und muss nicht zwangsläufig stimmen. Vielleicht könnt ihr mehr dazu sagen.

Ihr Sohn besucht mittlerweile die 2. Klasse und der Hort ist nicht in der Schule, sondern einer Art Gemeindezentrum im Nachbardorf zugeordnet. Es gibt ein Gebäude, wo die Räumlichkeiten des Hortes sind und daneben ist eine öffentliche Freifläche mit Spielplatz, nicht eingezäunt und für jeden, der vorbeikommt, frei zugänglich.

Wenn sie nachmittags ihren Sohn nach der ARbeit abholt, ärgert sie sich jeden Tag, dass die beiden Horterzieherinnen, die dann noch da sind, im Gebäude irgendwo sitzen und sich was erzählen, während die Kinder alleine draußen auf dem Spielplatz sind und mit "Hinz und Kunz" spielen, wer halt gerade so vorbei kommt.

Wir sind beide der Ansicht, dass das nicht richtig sein kann. Wenn schon die Möglichkeit draußen zu sein, nicht ein Gelände umfasst, das nur für die Hortkinder reserviert ist, dann müssen doch die Erzieherinnen zumindest draußen sein, oder nicht? Es ist aber so, dass manchmal eben auch Kinder drinnen sind und die Erzieherinnen sagen, sie könnten die nicht alleine im Haus lassen. Aber draußen die anderen, 7-jährigen dürfen alleine sein?

Ich finde das sehr befremdlich. Kennt sich eine(r) aus, wie es mit der Aufsichtspflicht ist? Ist das wirklich korrekt?

Danke fürs Lesen!

Agnetha

 
16 Antworten:

Re: Hortbetreuung und Aufsichtspflicht

Antwort von golfer am 26.09.2010, 16:49 Uhr

no go....

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Re: Hortbetreuung und Aufsichtspflicht

Antwort von SylviaD am 26.09.2010, 18:47 Uhr

Das finde ich auch. Sowas geht überhaupt nicht. Selbst wenn das Gelände eingezäunt ist, muss eine Betreuerin mit draußen sein.

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Re: Hortbetreuung und Aufsichtspflicht

Antwort von Makri am 26.09.2010, 19:17 Uhr

An sich würde ich auch sagen, dass eine Betreuerin draußen und eine drinnen sein müsste. Aber schaut am besten mal in euren Betreuungsvertrag, vielleicht sthet da, dass die Kinder den Spielplatz frei benutzen dürfen.

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Re: Hortbetreuung und Aufsichtspflicht

Antwort von Joni76 am 26.09.2010, 20:15 Uhr

Also wenn das Gelände eingezäunt wäre, fände ich es noch einigermaßen okay. Mit 7 sind sie ja keine Babies mehr. Aber ein frei zugänglicher Spielplatz ohne Betreuung - das geht garnicht. Muss ja nur mal einer auf die Straße rennen.

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Re: Hortbetreuung und Aufsichtspflicht

Antwort von wickiemama am 26.09.2010, 22:17 Uhr

naja... zuhause geh ich auch nicht mehr mit auf den Spielplatz... und der ist weiter weg....

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Re: Hortbetreuung und Aufsichtspflicht

Antwort von Patti1977 am 27.09.2010, 9:36 Uhr

frag mal auf eurem schulamt nach, was die hortbetreeung so umfassen muss. bei uns sind sie immer draussen, auch bei eingezäuntem gelände und haben es auch im blick, wer grad zur toilette geht, wann die wieder kommen und wer geholt wird.

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Re: Hortbetreuung und Aufsichtspflicht

Antwort von Birgit67 am 27.09.2010, 10:33 Uhr

sie haben die Aufsichtspflicht in dem Moment wo ein Vertrag zur Betreuung unterschrieben wird. Die Eltern haben genauso Aufsichtspflicht bei 7-jährigen auch wenn die meisten alleine auf den Spiele gehen - aber wenn was passiert hat man seine Aufsichtspflicht verletzt weil man 7-jährige noch nicht sich selber überlassen kann.

Gerade wenn öffentliche Flächen vorhanden sind muss ein extra Part geklärt sein im Vertrag wo mein sein Einverständnis gibt dass das Kind ohne Aufsicht auf dem öffentlichen Spielplatz spielen darf - das muss aber schriftlich festgehalten werden denn in dem Moment geht die Haftund dann wieder auf die Eltern zurück.

Was machen denn die Erzieherinnend die in dem Moment die Aufsichtspflicht haben und einer der Kinder verletzt ein anderes oder macht irgendwas kaputt?? Sie haben dann die Aufsichtspflicht veletzt und müssen dafür grade stehen.

Also genau nachsehen was man im Vertrag unterschrieben hat und dann mit den Aufsichtspersonen sprechen bzw. deren Vorgesetzten wenn diese sich nicht einsichtig sehen.

Wenn es zwei sind ist immer einer drausen einer drinnen im Normalfall.

Gruß Birgit

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Geht gar nicht!

Antwort von kieselchen am 27.09.2010, 11:22 Uhr

Das hab ich auch noch nie gehört so. Unsere dürfen ohne Betreuung gar nicht raus obwohl das Gelände eingezäunt ist! Habe ich mich schon mal geärgert, weil die Kinder bei schönem Wetter drinnen waren. Aber sie hatten grad zu wenig Betreuerinnen.

Was Du schreibst geht gar nicht!

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Also in der Mittagsbetreuung der Schule

Antwort von bubumama am 27.09.2010, 11:29 Uhr

meiner Tochter ist es ähnlich.
Dort sind die Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung in der Schule in einem Nebengebäude. Die Kinder dürfen sich dann auf dem Pausenhof oder auf dem Bushof aufhalten.
Die Betreuerinnen sind da auch nicht dabei, sie schauen nur ab und an mal raus oder haben vom Fenster aus die Kinder im Blick.
Es ist also schon etwas gewagt finde ich....

Ich gehe davon aus, dass eine Erzieherin dabei sein müsste. Bei uns wie auch bei Euch.
Wende Dich mal an die Schule, den Elternrat oder such direkt das Gespräch mit den Betreuerinnen.

melli

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Aufsichtspflicht bedeutet nicht....

Antwort von Millefleurs am 27.09.2010, 12:07 Uhr

....dass immer ein Blick auf die Kinder geworfen werden muss.
Bei Grundschülern ist es vollkommend ausreichend, wenn in regelmäßigen Abständen mal nachgesehen wird was die lieben kleinen so treiben (ca. alle 30 Minuten) und die Kinder iregelmäßig auf grundlegende Dinge (nicht auf die Strasse rennen, zu den Erzieherinnen gehen wenn sich jemand verletzt hat, den Spielplatz nicht verlassen) hingewiesen werden.
Ist dies gegeben wurde der Aufsichtspflicht genüge getan.

Und irgendwann müssen sich die Eltern eingestehen, dass ihre Kinder mehr Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiraum brauchen. Da ist es kontraproduktiv sich ständig beaufsichtigt und überwacht zu fühlen.

Vertraut euren Kindern: Es wird schon nichts gravierendes passieren!

Grüße
millefleurs

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Re:

Antwort von Agnetha am 27.09.2010, 13:43 Uhr

Danke für eure Meinungen.

Ich denke, es ging meiner Kollegin auch bei ihrem unguten Gefühl gar nicht so sehr darum, dass ihr Sohn auf die Straße rennen könnte, sondern vielmehr darum, dass auf dieser Grünfläche/Spielplatz auch Jugendliche unterwegs sind oder Hunde oder was weiß ich, wo man nicht immer genau weiß, wie wohl die einen oder anderen den Kindern gesonnen sind.

Aber die Tipps mit dem Blick in den Betreuungs-/Hortvertrag bzw. sich beim Schulamt zu erkundigen waren sehr gut. Genau das werde ich ihr raten.

Agnetha

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Re: @Millefleurs

Antwort von RR am 27.09.2010, 15:31 Uhr

Hallo
das hab ich gerade auch gedacht, daheim bin ich ja auch nicht mehr jede Minute "präsent". Und mich wundert doch sehr, dass hier die gleichen, die sich rühmen "mein Kind geht alleine zum Spielplatz o. ein paar Straßen weiter zu xy o. einkaufen etc." hier schreiben das wäre ein Ding der Unmöglichkeit..... Es geht ja noch dazu um 2.Klässler. Die sind ja schon 1 Jahr in der Schule u. laufen i.d. R. ihren Schulweg alleine.....

viele Grüße

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Millefleurs, Du magst teilweise recht haben, aber...

Antwort von MM am 27.09.2010, 16:01 Uhr

... dann kann man auch gleich die Kinder einfach so draussen spielen lassen und braucht keine Hortbetreuung zu zahlen!

Wenn man es seinen Kindern zutraut, kann und sollte man meiner Meinung nach durchaus schrittweise versuchen, ihnen mehr "Freiheit" bzw. weniger Aufsicht zuzugestehen, wenn die Bedingungen es erlauben.

Aber in der Betreuung/Hort ist das Kind doch i.d.R. deshalb, weil es entweder noch nicht alleine oder zu Hause nach der Schule alleine sein könnte /will (bzw. die Eltern das denken) und/oder weil die Umgebung nicht zum Alleine-Draussenspielen geeignet ist (verkehrsreiche Strassen, suspekte Leute etc.) und/oder weil in der Betreuung auch ein für Kinder interessantes Angebot gemacht wird (bei uns z.B. verschiedene Bastelaktionen - die Sachen werden dann im Eingangsbereich der Schule ausgestellt oder mal Kuchenbacken oder so, oder dass man rausgeht, aber MIT Betreuerin, und sie was über die Natur etc. lernen.

Wenn die Betreuung so abläuft wie von der Fragestellerin beschrieben, verliert sie m.E. ihren Sinn.

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Korrektur - es sollte heissen...

Antwort von MM am 27.09.2010, 16:40 Uhr

... "weil es entweder noch nicht DRAIUSSEN oder zu Hause nach der Schule alleine sein könnte /will (bzw. die Eltern das denken)..." - sorry!

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Re: Hortbetreuung und Aufsichtspflicht

Antwort von RunderBauch am 29.09.2010, 23:27 Uhr

Ein Schulhof (wo ja OgataKids spielen) ist ja auch öffentlich zugänglich.
Aber die Aufsichtpflicht muss gewährleistet sein, da hast du schon recht. Denn wenn mal was passiert kann man die Erzieherinnen definitiv dafür verantw. machen. Außerdem macht es ja auch nicht gerade einen guten Eindruck die Erz. "quatschend" zu sehen. Find ich ein wenig peinlich. Natürlich dürfen auch mal ein paar Kids allein irgendwo (draußen/Haus) spielen, wenn man das verantworten kann (und will). Aber ich würde das mal ansprechen (am besten Leitung), denn ihr zahlt ja für eine gute Betreuung und da habt ihr auch das Recht diese Beobachtung ansprechen.

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Re: Hortbetreuung und Aufsichtspflicht

Antwort von platschi am 30.09.2010, 9:26 Uhr

Naja mit der Auslegung der Aufsichtspflicht ist das so eine Sache. Genau festgelegt, ob man Kinder allein draussen spielen lassen darf, steht nämlich nirgends - was einen als erzieher manchmal ganz schön in die Bredouille bringen kann. Wenn ich fünfzehn Kinder habe die auch mal lieber drinnen spielen möchten und fünf harte Fußballer, die am liebsten den ganze Tga draussen sind, dann bleibt mir manchmal nur die Option sie (nach eingehender Belehrung) allein rauszuschicken. Und selbst dann bin ich die Dumme, falss doch was passiert. ABER, als Erzieher allein drin zu sitzen während alle Kinder draussen sind ist ja wohl ein absolutes NO GO. Sicher müssen Erzieher auch mal "quatschen" - was ja nicht bedeutet, dass sie sich privaten klatsch erzählen sondern durchaus auf die Kinder bezogen sein kann, aber eine Dauersituation kann das nicht sein. Ich würde in der geschilderten Situation mal mit der leitenden Erzieherin sprechen.

LG platschi

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