Geschrieben von lotte_1753 am 30.03.2015, 18:53 Uhr |
Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG
Ok, dann eben ne allgemeine Feststellungsklage. Aber, klar, natürlich muss erst mal der Sachverhalt festgestellt werden. Vielleicht verdient ihn das Balg ja und kann froh sein, keinen verschärften Verweis bekommen zu haben.
(Ich würde selten bis nie mit der Paragrafenreiterei anfangen, aber wenn die Seite förmlich wird, werde ich dann auch gerne förmlich.)
- Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG - GlückssternMama 28.03.15, 22:38
- Re: Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG - Sunny76 28.03.15, 22:49
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