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Geschrieben von lotte_1753 am 30.03.2015, 18:53 Uhr

Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG

Ok, dann eben ne allgemeine Feststellungsklage. Aber, klar, natürlich muss erst mal der Sachverhalt festgestellt werden. Vielleicht verdient ihn das Balg ja und kann froh sein, keinen verschärften Verweis bekommen zu haben.

(Ich würde selten bis nie mit der Paragrafenreiterei anfangen, aber wenn die Seite förmlich wird, werde ich dann auch gerne förmlich.)

 
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