Geschrieben von Mehtab am 30.03.2015, 17:59 Uhr |
Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG
Hallo,
ein Verweis ist kein Verwaltungsakt, da er keine Regelung trifft, sondern nur eine qualifizierte Pflichtenmahnung darstellt. Daher sind gegen einen Verweis weder ein Widerspruch noch eine Anfechtungsklage zulässig.
Ich würde erst einmal den Sachverhalt klären und nicht gleich noch einen Rechtsanwalt einschalten, bevor du mit der Lehrkraft überhaupt gesprochen hast.
Viele Grüße
Mehtab
- Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG - GlückssternMama 28.03.15, 22:38
- Re: Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG - Sunny76 28.03.15, 22:49
- Schuss vor den Bug - und 29.03.15, 9:27
- Re: ... folgendes kannst du tun - barnie 29.03.15, 9:54
- Und davor gab es keinen anderen Erziehungsmaßnahmen? - Sodapop 29.03.15, 10:05
- Re: Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG - kanja 29.03.15, 11:06
- Re: Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG - Mehtab 29.03.15, 13:00
- Re: Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG - anouschka78 30.03.15, 11:44
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- Re: Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG - Mehtab 30.03.15, 17:59
- Re: Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG - lotte_1753 30.03.15, 18:53
- Re: Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG - Mehtab 30.03.15, 17:59
- Re: Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG - 2auseinemholz 30.03.15, 17:05
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