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Geschrieben von Mehtab am 30.03.2015, 17:59 Uhr

Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG

Hallo,

ein Verweis ist kein Verwaltungsakt, da er keine Regelung trifft, sondern nur eine qualifizierte Pflichtenmahnung darstellt. Daher sind gegen einen Verweis weder ein Widerspruch noch eine Anfechtungsklage zulässig.

Ich würde erst einmal den Sachverhalt klären und nicht gleich noch einen Rechtsanwalt einschalten, bevor du mit der Lehrkraft überhaupt gesprochen hast.

Viele Grüße

Mehtab

 
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