Geschrieben von lotte_1753 am 30.03.2015, 15:02 Uhr |
Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG
Bin jetzt keine Expertin im bayrischen Schulrecht, aber ich denke, das ist ein normaler Verwaltunsakt. Müsste da nicht eine Widerspruchsbelehrung draufstehen? In dem Falle Widerspruch und Anfechtungsklage.
Rate zur Sachverhaltsaufklärung, gegen einen offensichtlich unverhältnismäßigen Verweis würde ich u.U. Widerspruch einlegen.
- Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG - GlückssternMama 28.03.15, 22:38
- Re: Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG - Sunny76 28.03.15, 22:49
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