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Geschrieben von 2auseinemholz am 30.03.2015, 17:05 Uhr

Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG

Hallo!

Nun, Verweise gab es hier (noch) nicht (7. Kl. Gym Hessen).
Meine Erfahrung ist, die dass Kinder oft eine Art Wahrnehmungsstörung haben und nicht wirklich mitnehmen wie oft und intensiv sie gemahnt wurden und wie "ernst" die Lage ist. Deswegen würde ich nicht den Lehrern grundsätzlich Fehlverhalten und "plötzlichen Durchgriff" unterstellen, aber das Kind auch nicht allzu sehr schimpfen - sie hat es so nicht interpretiert.

Sprich mit der Tochter, was genau bis zum Verweis vorgefallen ist, hinterfrage ob sie gewisse Signale schlicht übersehen hat, falsch interpretiert hat, etc.

Dann sprich mit der Lehrerin was da vorgefallen ist, ggf. mit der Tochter mit dabei. Du bekommt dann ein Eindruck ob Deine Tochter irgendwas übersieht, oder die Lehrerin ein echter "Besen" ist oder beides zusammen zutrifft.

M.W. hat Dich die Schule nur In Kenntnis gesetzt über den Verweis, Du als Elternteil hast da irgendwie gar nichts zu melden - wie auch, Du warst nicht dabei!

Koch es nicht zu hoch!

LG, 2.

 
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