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Geschrieben von anouschka78 am 30.03.2015, 11:44 Uhr

Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG

Ich würde auf jeden Fall zur Lehrerin gehen.

1. Wie kam es zu dem Verweis. Was ging vorraus?
2. Wenn etwas vorher war, warum seid ihr als Eltern nicht informiert worden? Warum gab es nicht (zuerst) einen Hinweis an die Eltern?
3. Wurde eurer Tochter die Möglichkeit sich zum Ordnungsmaßnahme zu äußern? Oder war es so: "Leni, was machst du da?" Leni schaut "du schreibst einen Aufsatz?" "Ja" "dann kriegst du jetzt einen Verweis". Es müsste ja auch was draufstehen, ob die Tochter gehört wurde.

Für allein das, was du beschreibst, ist ein Verweis durchaus überzogen. Bei uns gibt es Verweise für ständiges Vergessen der Hausaufgaben (Das muss aber über 10x sein und davor gibts Nacharbeit und Hinweise) oder für z.B. Lügen, unentschuldigtes Fehlen, kaputt machen von Sachen anderer,... Also richtig üble Sachen.
Falls die Lehrerin irgendwie uneinsichtig ist und nicht vorrausgegangen ist, wäre der nächste Weg zur Vertrauenslehrerin und dann zum Direktor. Natürlich der Lehrerin vorher sagen.
Unterschreibe das Ding nicht sondern mach nach den Ferien telefonisch einen Termin mit der Lehrerin aus.

A.

 
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