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Geschrieben von Sodapop am 10.04.2014, 9:25 Uhr

Diebstahl ist unabhängig vom Wert

Wie das im konkreten Fall in unserer Schule gehandhabt würde kann ich Dir aber gar nicht sagen.

Ich gebe zu, dass ich - um meine Nerven zu schonen - meinem Kind entwendete Dinge kommentarlos ersetze oder darauf hinweise, dass sie eben auf ihre Sachen besser aufpassen soll.
Diese Einstellung von mir ist aber grundlegend falsch.
Der Beklaute macht nichts verkehrt. Schuld ist immer der Langfinger - und das unabhängig vom Wert eines Gegenstandes. Eigentum ist Eigentum.

Wenn Du das Gefühl hast, dass Du über den Lehrer, in dessen Fach der Diebstahl geschehen ist, nicht weiterkommst, so könntest Du Dich an das Direktorat wenden und dort anfragen, was zu machen ist.
Und wenn dir im Direktorat nicht geholfen wird, dann erstatte Anzeige bei der Polizei. Das deutsche Recht kennt bei Diebstahl keinen Mindestwert.

Hier noch die entsprechenden Paragraphen:

§ 242 StGB - Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 248a StGB - Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Grüße
Sodapop

 
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