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Geschrieben von AndreaundAnna am 07.03.2011, 16:11 Uhr

Diebstahl

Hallo,

in der Schule unserer Tochter dürfen die Roller in einem Gang abgestellt werden. Neulich war ihr Roller weg und ich hatte gehofft, dass ein Kind seinen Roller mit unserem verwechselt hatte. Am übernächsten Tag bin ich dann ins Sekräteriat, um den Vorfall zu melden, denn am Morgen ließ sich der Roller immer noch nicht auffinden. Am nachmittag war der Roller dann wieder da, allerdings mit frischen Aufklebern versehen. Unsere Tochter war sich anhand eindeutiger Merkmale aber sicher, dass dies IHR Roller sei.
Die Schule kann natürlich nichts machen, da niemand weiß, wer den Roller entwendet hat.
Habt ihr eine Idee, wie sich die Geschichte lösen läßt, denn ich bin nicht bereit einen neuen Roller zu kaufen und das Kind mit dem geklauten Roller "davon kommen " zu lassen. Jedoch müßte man erst einmal das Kind beobachten, um zu wissen, wie es heißt und in welche Klasse es geht. Ich kann mich ja nicht tagelang im SChulgebäude rum drücken...Ob es freiwillig beim Ansprechen seinen Namen sagen würde, insbesondere wenn es eh ein schlechtes GEwissen hat, ist zweifelhaft. Und dann? WEnn wir wissen wer es war? Am geschicktesten wäre es, den Roller weg zu räumen, um sich von den Kindern , getrennt von einander befragt, seinen "eigenen" Roller beschreiben zu lassen . Ich glaube nämlich nicht, dass das beschuldigte Kind seinen "neuen" Roller SO genau kennt, um ihn genauer beschreiben zu können. Könnte man so den Diebstahl aufdecken oder habt ihr bessere Ideen?
Würde mich sehr über Hilfe und Ideen freuen.

LG Andrea

 
12 Antworten:

Re: Diebstahl

Antwort von Reni+Lena am 07.03.2011, 16:19 Uhr

Na und wenn dein Kind ihren Roller einfach wieder mitnimmt? ist ja ihr Roller, auch wenn jemand "netterweise" neue Aufkleber drauf hat *g*

Lg reni

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Re: Diebstahl

Antwort von AndreaundAnna am 07.03.2011, 16:31 Uhr

Ja, aber das ist dann ja umgekehrter Diebstahl. Damit sind wir in der BEweispflicht, dass dies unser Roller von anfang an war...

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Re: Diebstahl

Antwort von desire am 07.03.2011, 16:38 Uhr

Ich würde einen neuen kaufen....schon deinem Kind zuliebe und den dann mit Namen und Adresse versehen.

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Re: Diebstahl

Antwort von Reni+Lena am 07.03.2011, 16:46 Uhr

das ist kein diebstahl....ist ja nach wie vor euer eigentum. hast du kein foto von dem Roller?
Kann ja nicht sein, dass mir jemand das Auto klaut, ich es drei tage später am Straßenrand finde und dann nicht mitnehmen darf...

Würde ich aber nur machen, wenn du 100 prozentig sicher bist dass es auch euer roller ist. ich denke nicht, dass das diebische Kind dann etwas unternimmt.

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Re: Diebstahl

Antwort von perelin18 am 07.03.2011, 17:47 Uhr

Nee, einen neuen Roller kaufen würde ich auch nicht. Die Lehrer informieren + bitten, den betreffenden Schüler ausfindig zu machen + dann eben nachfragen? Beim Kind und bei den Eltern. Muß ja nicht einmal sein, daß das betreffende Kind den Roller persönlich gemopst hat, vielleicht hat es ihn auch im Straßengraben gefunden etc...

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Re: Diebstahl

Antwort von Annas Truppe am 07.03.2011, 23:16 Uhr

Hallo Andrea,

wenn deine Tochter den Roller wieder (weg)nimmt, ist es kein Diebstahl. Es ist zwar rechtlich nicht ok, aber jedenfalls keine Straftat.

Normalerweise würde ich auch immer zum rechtlich korrekten Weg raten. Wenn du den wirklich wissen willst, schreibe ich ihn (dir) gerne...

Da du dir aber 100%ig sicher scheinst, solltest du die Möglichkeit "Roller selbst wieder zurücknehmen" in Betracht ziehen. Danach Aufkleber ablösen, Name (unbedingt den Namen bzw. Namenskürzel und nicht irgendein Zeichen) an zwei (!) schwer einsehbaren Stellen im Metall einritzen und kein Wort mehr darüber verlieren.

Gruß Anna

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... und wenn es eine Verwechslung war?

Antwort von Alexa1978 am 08.03.2011, 10:20 Uhr

Wenn das Kind - das den Roller genommen hat - seinen eigenen Roller selbst vermisst und in dem Roller deines Kindes sein Eigentum vermutet (so wie jetzt dein Kind)?

Was macht das Kind nach der Schule mit dem Roller. Uns als Eltern würde das schon auffallen, wenn plötzlich ein "fremder" Roller in der Garage steht

Ich würde auf dem vermeintlichen Roller einen Zettel anbringen - Der ehrliche Finder möge sich bitte bei xyz oder im Sekretariat melden.

Ist der Roller tatsächlich gestohlen, appeliere ich damit an das Gewissen des Kindes. War es ein Versehen, wäre es ein Versuch die Sache zu klären.

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Das mit dem Zettel finde ich gut.

Antwort von Pemmaus am 08.03.2011, 11:00 Uhr

Ich schätze mal, vor lauter schlechtem Gewissen bleibt er dann eh stehen.
So dreist wird wohl keiner sein.

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Re: Diebstahl

Antwort von bobfahrer am 08.03.2011, 11:48 Uhr

Seid ihr euch sicher das es der eurige ist?

Mitnehmen, Aufkleber runter machen, Namen mit Schlagzahlen reinhämmern und gut ist.

Der Dieb wird wohl kaum zum Rektor gehen..., und das jemand den Roller klaut und ihn umgestaltet ist ja wohl klar, er wollte nicht auffallen.

Der Roller gehört ja euch, also könnt ihr ihn auch mitnehmen, und bei einem Betrag von ca. € wäre mir die genaue Rechtslage auch egal.

Berichte!

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Re: Diebstahl

Antwort von MamaMalZwei am 09.03.2011, 9:40 Uhr

Hallo, ich würde weder den Roller wegnehmen noch irgendwelche Aufkleber entfernen.
Die Lehrer könnten das Ding erst einmal im Lehrerzimmer oder beim Hausmeister sicherstellen. Dann wird sich der Betreffende ja melden. Er hat doch sicher einen Beleg dafür, dass er den Roller gekauft hat?
Wir hier haben für alle unserer Gefährte einen Kaufbeleg, bei den Fahrrädern steht sicherheitshalber noch die Rahmennummer auf dem Kaufbeleg.
Es sei denn, er hat das Ding auf dem Flohmarkt gekauft, aber so dreist sind Kinder eigentlich nicht, Mutti zum Lügen in die Schule zu schicken. LG

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Re: Diebstahl

Antwort von bobfahrer am 09.03.2011, 10:07 Uhr

Hast du ne Anhung, klar gibt es Kinder die sich nen Roller klauen, Aufkleber drauf machen und kein Gefühl der Reue dafür haben wenn sie erwischt werden, weil Mutti ja eh hinter Ihnen steht. Wenn der Roller klar der meines Kindes ist, also 100pro - dann nehm ich den mit! Wie gesagt, bei 50€ ist mir die Rechtslage egal ob ich das dann darf oder nicht. Am Ende darf der Dieb das Ding noch behalten, wie soll ich das meinem Kind dann vermitteln?

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Re: @ bobfahrer

Antwort von MamaMalZwei am 09.03.2011, 17:54 Uhr

Ja gut, okay, überredet. Wenn das so ein dreistes Kind ist... Aber das weißt Du ja nicht, oder?
Es muss doch eine Möglichkeit geben festzustellen, wem das Ding jetzt "gehört". Auch wenn Schulen keine Verpflichtung übernehmen für Dinge, die Kinder in die Schule mitnehmen: Wenn man dann sieht, okay, das ist der XY, bei dem man sich ohnehin denkt, dass er das Ding nicht besitzen k a n n, ja dann... LG

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