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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 26.01.2017, 19:38 Uhr

@Stt

Weil er nachts an die Kinderzimmertür klopft? Oh, weia!

Wenn der Große mitspielt ist das sicher alles gut machbar. Aber wenn nicht, dann nicht, dann kann sich das ziehen.

Ich habe mal hautnah miterlebt, wie eine Freundin eines ihrer Kinder in ein Heim verfrachten wollte, um das andere (deutlich jüngere) Kind zu schützen. Das zog sich über Monate, und da war das loszuwerdende Kind erstens kooperativ und zweitens minderjährig.

Der Sohn hat außerhalb eine Ausbildung abgeschlossen. Soooo lebensuntüchtig wird der nicht sein. Und von gemeingefährlich lese ich auch nix. Er hat nachts an die Tür geklopft, himmelherrgott. Wenn man wegen sowas unter Betreuung gestellt wird, dann werde ich Betreuer. Ich habe als Kind meiner Schwester den Lieblingsteddy geklaut und meine andere Schwester in den Keller gesperrt. Nicht nett, wirklich nicht, aber ein Näherungsverbot gab es deswegen nicht.

 
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