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von pupsi78  am 21.01.2017, 19:58 Uhr

Volljährigenunterhalt

Hallöchen .

Meine Tochter wird nächste Woche 18 .
Der Volljährigenunterhalt wurde bereits vom Jugendamt neu berechnet.

Meine Frage ist nun:
MUSS der Unterhalt dann definitiv auf ihr Konto, oder kann er weiter auf meins gezahlt werden?

Sie macht Abi, hat somit keinerlei Einkünfte weiter und wird weiterhin bei uns wohnen.
Das wird ja sonst ein hin und her Gebuche mit den Konten.

Lg

 
5 Antworten:

Re: Volljährigenunterhalt

Antwort von HellsinkiLove am 22.01.2017, 12:02 Uhr

kann weiterhin auf dein konto gehen.
meine ist 21 und es geht bis heute noch auf mein konto...
ebenso wie das kindergeld.das haben wir allerdings im dezember umstellen lassen auf ihr konto.
mir war das auch zu nervig mit dem hin und her gebuche und deshlab hatten wir es so gelassen

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Re: Volljährigenunterhalt

Antwort von kravallie am 22.01.2017, 12:06 Uhr

das ist alles eine sache der absprache. rechtlich steht ihr der unterhalt und auch das kindergeld zu, aber da sie noch zuhause wohnt und kosten verursacht, kann alles so bleiben wie es ist und du zahlst ihr weiter (wie ich annehme) taschengeld.

(kindergeld kann bei mehreren kindern nicht auf verschiedene konten ausgezahlt werden, das nur als zusatzinfo)

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Re: nicht ganz richtig

Antwort von HellsinkiLove am 23.01.2017, 6:45 Uhr

kindergeld steht nicht dem kind sondern den eltern zu bei denen das kind wohnt.
es ist wie ein kinderfreibetrag steuerrechtlich den eltern zuzuordnen.
ist eigentlich bekannt, aber ich hab das selber auch grad im dezember nochmal hinter mir und das wurde von einem sozialrechtsanwalt so bestätigt.

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Re: Volljährigenunterhalt

Antwort von pupsi78 am 23.01.2017, 16:03 Uhr

Ich fragte, weil in dem Schreiben vom Jugendamt drin steht, dass meine Tochter ihrem Vater dann mal ihre Bankverbindung mitteilen soll.
Klingt für mich aber nicht wie ein Muss, eher zwanglos.

Sie bekommt ja davon ihr "Taschengeld".
Monatskarte etc. zahle ich direkt davon.

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Re: liegt daran

Antwort von HellsinkiLove am 23.01.2017, 16:48 Uhr

das sie ab 18 sich um den unterhalt bzw. die "eintreibung" dessen alleine kümmern muss.
heisst sie muss u.u. den vater verklagen vor gericht oder oder oder ..das nur als beispiel.
deshalb schreiben die dann gerne das SIE sich an ihren vater halten soll und bankverbindung angeben solll etc..ist aber kein muss.
wenn guter kontakt besteht sagt dem vater doch einfach das alles wie bisher laufen soll

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