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Geschrieben von kravallie am 10.09.2013, 18:27 Uhr

es geht aber nicht um aufstocken,um einen bishaer nicht gelebten lebensstandard

sollten und hättedadiwari.
niemand muß sagen, fein leewja, erfreue dich an blumen oder gar nicht.
der mann braucht keine erlaubnis, um kürzerzutreten, du auch nicht.
1. glaube ich, dass die ap glaubt, der mann wird dann in seiner freien zeit nicht die kinderlein betreuen und ins studium führen, sondern eher fremdbestäuben.
und 2., ja, frau kann alleine in den urlaub fahren und auch mal nur mit kind ausfliegen. das geht, vor allem wenn der egon eh nicht gerne in den urlaub fährt.
was ich meinen kindern zahle, zahle ich, weil es meine kinder sind und weil ich es will. das kann man mietfrei und mit 100% arbeit auch machen.


auf die antwort nach den zu drohenden konsequenzen warte ich auch noch.

trennen sollte sie sich, dann ist er unterhaltspflichtig und darf gar nicht so einfach abstocken.

 
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