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Geschrieben von IngeA am 23.08.2017, 21:45 Uhr

Sch.. Autokorrektur

"Ich habe im KIGA- und Schulvorstand mitgearbeitet und es sind meistens die, die sich am wenigsten engagieren, die sich am meisten beschweren - nur selber Viorschläge machen oder zumindest beim Elternabend erklären, warum sie dies oder jenes nicht so prickelnd finden, das schaffen sie nciht.....

.....Bei einem Elternabend läßt sich gut klären,wie man in solchen Fällen verfährt, welche Kontaktadressen es gibt etc.
Kriegt man nicht mit, wenn man nicht hingeht, weil Elternabende ja nur dasselbe bringen.
Müssen sie nicht - was ein Elternabend thematisiert, hängt auch von der Beteiligung der Eltern ab."

Warum schreibst du das dann? Die AP hatte, soweit ich weiß, da doch gar nichts geschrieben?!

Abgesehen davon, dass es bei uns auf EA eher um Groborganisatorisches ging - was wird dieses Schuljahr durchgenommen, wie ist das mit den Leistungsnachweisen, wann sind die Wandertage, was ist an Exkursionen für HSU geplant, Adressliste, Sprechzeiten... - nicht um solche Einzeilheiten, die Schule hat vor max. 2 Wochen angefangen. Bei uns wäre da noch nicht mal Elternabend gewesen.
Sie hat ihr Kind zu einer Veranstaltung abgemeldet bei der sie annahm, sie wäre eine freiwillige Veranstaltung. Ob das Kind überhaupt Lust hat dahin zu fahren wissen wir auch nicht.
Ich habe bis jetzt, außer bei den besagten Schulfesten, erst 2x den Hinweis erhalten, dass eine Veranstaltung eine Pflichtveranstaltung ist: Ein Mal bei einem Sexualkundeprojekt in der 4. Klasse und dann immer noch beim Schulschwimmen, an dem alle Schüler und Schülerinnen teilnehmen müssen, egal welchen Geschlechts und welcher Religion sie sind.

Und noch mal: Warum kümmert sich nicht die Schule bei Schulveranstaltungen um die Organisation.
Ich finde das ganz schön fies den Eltern gegenüber, die die Kinder fahren. Die Eltern haben dadurch nämlich keinen Versicherungsschutz, sind bei einem Unfall aber den mitgenommenen Kindern gegenüber haftbar was Schadenersatz und Schmerzensgeld anlangt. Außerdem werden die Kosten auf die Versicherungen aufgeteilt, d. h. einen Teil des Schadens würde sich die Unfallversicherung von der KFZ-Haftpflicht wiederholen (und der Fahrzeughalter dafür hochgestuft).

Übernimmt die Schule die Organisation, ist das nicht so. Wenn die Schule also offiziell freiwillige Eltern fahren lässt, sind die Eltern als Begleitpersonen bei einer Schulveranstaltung über die Unfallversicherung versichert und nicht regresspflichtig den Kindern gegenüber.
Warum wird den Eltern für ihr Engagement der Versicherungsschutz seitens der Schule verweigert?!

LG Inge

 
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