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Geschrieben von IngeA am 23.08.2017, 15:19 Uhr

So ganz nebenbei...

Wenn die Schule den Transport der Schüler, auch über Elterndienste, organisiert, sind die Kinder und die fahrenden Eltern auf der Fahrt zur und von der Veranstaltung unfallversichert. Nur ist es Schulen nur in Ausnahmefällen gestattet "Elterntaxis" zu organisieren.
Wenn die Eltern diese Fahrt selbst organisieren müssen, sind weder Schüler noch die fahrenden Eltern versichert. Passiert irgend etwas ist der Fahrer, bzw. dessen Versicherung haftbar.

LG Inge

 
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