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Geschrieben von IngeA am 24.08.2017, 11:51 Uhr

Maximale Schulzeit an einem Tag ?

Über die Schule versichert ist ein weiter Begriff.
Das Kind ist über die Schule unfallversichert, da es sich um einen Schulweg handelt. Schadenersatz und Schmerzensgeld müsste das Kind aber im Falle eines Unfalls bei den fahrenden Eltern einklagen, nicht bei der Schule.
Die Eltern die das Kind mitnehmen sind selbst nicht versichert aber dem Kind gegenüber haftbar wenn was passiert.
Wenn die Schule das selbst offiziell organisiert, ist die Schule haftbar und die fahrenden Eltern selbst auch versichert.

LG Inge

 
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