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Geschrieben von doschia am 31.03.2012, 15:16 Uhr

Kollektivstrafen sind deutschlandweit verboten

z. B. sind in NRW Kollektivstrafen ausdrücklich nach §53 SchulG verboten.

In Ba-Wü ergibt sich das Verbot aus §90 des Schulgesetzes. Alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen müssen "verhältnismäßig" sein.

 
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