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Geschrieben von +emfut+ am 04.04.2011, 10:00 Uhr

@Charlie+Lola

Man KANN eine Versicherung abschließen, die auch dann zahlt, wenn der Gesetzgeber einen nicht dazu zwingt. Sich darauf zurückzuziehen, daß man ja nicht "muss", finde ich schräg. Gesetzlich mag das okay sein, aber menschlich - na ja.

Das Problem ist ja, das der Geschädigte doch eher selten irgendeine Fremder ist, dem man nie wieder über den Weg läuft. Meistens sind es Nachbarn, Freunde, Bekannte... und mit denen möchte man ja gerne noch eine Weile auskommen.

Ganz ehrlich: ICH wäre verdammt sauer, wenn das Kind meiner Freundin bei mir die Tischgarnitur zerlegt und ich auf den Kosten sitzen bleibe. Eine Leihfirma kann das ja vielleicht noch verkraften - aber ich kann das nicht besser verkraften als die Freundin, deren Kind das verschuldet hat. Da kann die Freundin noch so sehr im Recht und das Kind noch so klein, niedlich und unschuldig sein - das Kind würde ich bei mir nicht mehr sehen wollen.

Und weil mir meine Freunde und deren Eigentum wichtig ist, hatte ich eben eine entsprechende Versicherung. Das hat was mit Respekt vor fremden Eigentum und Anstand zu tun.

 
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