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Geschrieben von ursel66 am 02.04.2011, 21:04 Uhr

Schuldfähigkeit von Kindern... von unterem Beitrag inspiriert

Es würde mich einfach mal interessieren:
Das "Schuldalter" ist ja auf 10 Jahre im Straßenverkehr heraufgesetzt worden. Bedeutet dies, ????

Achtung: ÜBERSPITZT gefragt!!!!!!

Kinder unter 10 dürfen Steine, Äste usw. auf fahrende Fahrzeuge werfen? Oder Fahrzeuge zerkratzen?

Oder ist damit gemeint, dass Kinder, die am Straßenverkehr teilnehmen (Roller fahren, Rad fahren usw.) auch Schlenker machen dürfen - evtl. mit Unfallfolgen?

 
8 Antworten:

Re: Schuldfähigkeit von Kindern... von unterem Beitrag inspiriert

Antwort von Laraz am 02.04.2011, 21:49 Uhr

Hallo
hier meine Laienmeinung:

sie dürfen nicht im eigentlichen Sinne
aber sie sind nicht für den Schaden haftbar

wenn z.B. aber bekannt ist, daß das Kind etwas unberechenbar ist - sind die Eltern nicht ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen - haften die Eltern.
Also bekämen die "Opfer" das bezahlt.

Ist es ein nettes Kind das sowas das erste Mal macht, bleibt das Opfer auf allem Schaden sitzen

deswegen haben wir die Kinder extra mitversichert - wir haben im Bekanntenkreis mehrmals was gehabt wo Kinder einen ( kleinen ) Schaden angerichtet haben, und die Opfer auf ihrem Schaden sitzen blieben, weil es eben keine Versicherung übernommen hat.
Und nicht alle Eltern konnten den Schaden freiwillig eben mal so bezahlen.

Grüße Laraz

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Re: Schuldfähigkeit von Kindern... von unterem Beitrag inspiriert

Antwort von danny81 am 02.04.2011, 23:17 Uhr

Ja, ich bin auch Versichert...
Hausrat, Haftpflicht, Glas und Rechtschutz..
Habe bis jetzt schon 2x gebraucht, aber GsD nicht für meine Kids

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das ist wohl wirklich etwas Laienhaft, denn

Antwort von Charlie+Lola am 02.04.2011, 23:39 Uhr

"wenn z.B. aber bekannt ist, daß das Kind etwas unberechenbar ist - sind die Eltern nicht ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen - haften die Eltern.
Also bekämen die "Opfer" das bezahlt."

Wenn das von dir erfundenen Kind draußen vor der Tür spielt und die Mutter alle 5 min. aus dem Fenster schaut ob alles o.k. ist reicht es aus um der Aufsichtspflicht nachzukommen.
Aber in 5 min. kann auch was passieren ;-)

So einfach ist das nicht.

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Re: Schuldfähigkeit von Kindern... von unterem Beitrag inspiriert

Antwort von vallie am 03.04.2011, 8:41 Uhr

meine kinder sind auch u7 versichert.
kind1 hat schon mal mit 5 ein auto mit dem rad gestreift, kein thema. es ist auch nicht die billigste versicherung, das ist es mir wert.
eine freundin von mir hatte einen erheblichen schaden am auto durch ein kind und mußte alles selbst bezahlen.
find ich nicht lustig und möchte ich einem fremden nicht zumuten.

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Re: Schuldfähigkeit von Kindern... von unterem Beitrag inspiriert

Antwort von ansaluli am 03.04.2011, 9:39 Uhr

Hallo,

selbst wenn mein Kind im Sinne des Gesetzes nicht "schuldfähig" wäre und ich dadurch nicht verpflichtet wäre, den Schaden zu begleichen, würde ich es dennoch tun, schon allein aus erziehungstaktischen Gründen, um meinem Kind zu zeigen, dass man für sein Verhalten verantwortlich ist und die Konsequenzen tragen muss. Das gehört meines Erachtens zur Wertevermittlung dazu.

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Re: das ist wohl wirklich etwas Laienhaft, denn

Antwort von Laraz am 03.04.2011, 10:25 Uhr

Hallo

Nein wenn z.b. bekannt ist das ein 5 Jähriges Kind bewußt Sachen zerstört, Steine wirft, Autos verkratzt .......... dann genügt nicht immer wieder nach dem Kind zu schauen

Laraz

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Re: Schuldfähigkeit von Kindern... von unterem Beitrag inspiriert

Antwort von MamaMalZwei am 03.04.2011, 17:22 Uhr

Hallo, es besteht wohl ein Unterschied im Strafrecht und dem Recht auf Schadensersatz, soweit ich es neulich gelesen habe. Strafrechtlich können Kinder erst mit 14 Jahren zur Verantwortung gezogen werden, für Schäden haften sie aber bereits ab 7 Jahren.
Es gab in Vechta den Fall, dass eine 10jährige und eine 12jährige in ein Haus einbrachen, weil sie auf die Toilette mussten. Danach haben sie das Haus verwüstet, das dadurch unbewohnbar wurde. Da das Haus aus Holz bestand, muss es abgerissen werden, weil die Mädchen alle Wasserhähne aufdrehten und Kleider in die Abflüsse stopften.
Die Bewohner waren nicht zu Hause.
Die Eltern der Mädchen waren zwar versichert, aber soviel wie ich las, wird sich die Versicherung an die Kinder halten, weil ein Schaden von 200.000 € entstand. Wenn ich mir das vorstelle.... Da werden die Beiden lange dran zahlen dürfen. LG

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Re: Schuldfähigkeit von Kindern... von unterem Beitrag inspiriert

Antwort von doschia am 03.04.2011, 17:41 Uhr

meines Wissens zahlen Haftpflichtversicherungen grundsätzlich nicht für mutwillig herbei geführte Schäden (z. B. Auto wird absichtlich mit einem Stein zerkratzt ), und zwar unabhängig vom Alter des "Täters".
Kinderr unter sieben Jahren haften grundsätzlich auch für mutwillige Schäden wegen mangelnder Einsichtsfähigkeit nicht.
Bei fahrlässigen verursachten Schäden (z. B. Auto wird unabsichtlich beim Radfahren geschrammt), zahlt die Versicherung, wenn der Verursacher mindestens 10 ist.
Für jüngere Kinder müsste man eine Zusatzklausel in die Versicherung mit aufnehmen.

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