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Geschrieben von montpelle am 03.04.2011, 22:18 Uhr

@Charlie+Lola

Du würdest den Fahrer auf dem Schaden sitzen lassen, den dein Kind verursacht hat, wenn deine Versicherung aufgrund des Alters des Kindes nicht zahlt ?

 
60 Antworten:

Re: @Charlie+Lola

Antwort von like am 04.04.2011, 7:47 Uhr

das ist der Sinn der gesetzlichen Regelung.

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Re: @Charlie+Lola

Antwort von +emfut+ am 04.04.2011, 8:14 Uhr

Manchmal laufen Gesetz und Anstand halt auseinander.

Auch wenn das Gesetz mich von der Zahlung befreien würde - ich würde es aus Anstand zahlen wollen. Deswegen hatte ich eine entsprechende Versicherung. (Jetzt sind beide Kinder über 7 und im "normalen" Tarif eingeschlossen, deswegen "hatte".)

Gruß,
Elisabeth.

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Re: @Charlie+Lola

Antwort von Caot am 04.04.2011, 9:29 Uhr

so einfach ist das nicht montpelle - mit der Urteilung über Andere.

die Versicherung zahlt eben erst ab 7 Jahren, so sind die rechtlichen Vorgaben. darüberhinaus ist alles andere kulanz bzw. gibt es einen verwandschaftsbonus, der zahlt, wenn ein 5-jähriger die vase der tante mit dem ball tifft....

wir hatten mal eine hochwertige tischgarnitur uns für eine kindergeburtstagsfeier ausgeliehen -diese wurde zerkratzt - sollten wir jetzt 250,-- € zahlen? Die versicherung zahlte nicht und mal so eben 250 Euro aus der tasche ziehen......
wir hatten mal ein Bauvorhaben, da sprayten 3 kinder alle rohbaugaragen mit roter farbe voll. diese mussten dann aus unserer tasche bezahlt werden, die kinder waren unter 7 und die kosten zur herrichtung überstiegt das elterliche budget.... da hätte man vielleicht auf aufsichtspflichverletzung klagen können...ob das aussichtsreich gewesen wäre......

der gesetzgeber gibt uns vor, was man eben zahlen muss, was aber eben auch nicht...so ist es, ganz ohne wertung ob das nun gut oder schlecht ist, ob das einen ärgert oder nicht, ob man täter oder opfer ist....erst ab 7 greift die versicherung....wenn man denn mal eine hat. alleine eine zu haben ist doch schon fast eine ausnahme.......

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Re: @Charlie+Lola

Antwort von Suki am 04.04.2011, 9:52 Uhr

"Du würdest den Fahrer auf dem Schaden sitzen lassen, den dein Kind verursacht hat, wenn deine Versicherung aufgrund des Alters des Kindes nicht zahlt ?"

das wäre tatsächlich ein hammer! so viel anstand sollte man schon haben, dass man so einen schaden dann eben privat zahlt, wenn es die versicherung schon nicht tun will.

suki

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@emfut: Bist du sicher?

Antwort von Charlie+Lola am 04.04.2011, 9:54 Uhr

..mit der Versicherung?
Ich habe unseren Makler da anders verstanden.

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Re: @Charlie+Lola

Antwort von +emfut+ am 04.04.2011, 10:00 Uhr

Man KANN eine Versicherung abschließen, die auch dann zahlt, wenn der Gesetzgeber einen nicht dazu zwingt. Sich darauf zurückzuziehen, daß man ja nicht "muss", finde ich schräg. Gesetzlich mag das okay sein, aber menschlich - na ja.

Das Problem ist ja, das der Geschädigte doch eher selten irgendeine Fremder ist, dem man nie wieder über den Weg läuft. Meistens sind es Nachbarn, Freunde, Bekannte... und mit denen möchte man ja gerne noch eine Weile auskommen.

Ganz ehrlich: ICH wäre verdammt sauer, wenn das Kind meiner Freundin bei mir die Tischgarnitur zerlegt und ich auf den Kosten sitzen bleibe. Eine Leihfirma kann das ja vielleicht noch verkraften - aber ich kann das nicht besser verkraften als die Freundin, deren Kind das verschuldet hat. Da kann die Freundin noch so sehr im Recht und das Kind noch so klein, niedlich und unschuldig sein - das Kind würde ich bei mir nicht mehr sehen wollen.

Und weil mir meine Freunde und deren Eigentum wichtig ist, hatte ich eben eine entsprechende Versicherung. Das hat was mit Respekt vor fremden Eigentum und Anstand zu tun.

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@Montpelle: Also,

Antwort von Charlie+Lola am 04.04.2011, 10:00 Uhr

so pauschal kann man das nicht immer schreiben und sagen schon mal gar nicht.
Darum ging es mir ja auch überhaupt nicht.
Mir ging es einzig und alleine darum das keiner einfach so ein Kind in sein Auto zu packen hat, es gibt offizielle Wege die eingehalten werden müssen.
Der Fahrer hat sich damit wohl in eine rechtliche Grauzone begeben und ich finde auch das es nicht von Moral und Anstand zeugt wie er sich verhalten hat.

Und was ich zahle und/oder nicht zahle das werde ich dann sehen wenn es soweit ist.
Zumal in dem Fall, wenn eine ausreichende Versicherung vorliegt, ja gehzahlt wird.
Wir haben die zusatzklausel für nicht deliktfähige Kinder mit in unsere Versicherung aufgenommen und zahlen den "moralischen" Mehrbeitrag gerne ;-)

Außerdem bleibt der Fahrer ja nicht auf seinen Schaden sitzen............ich liebe solche Phrasen im übrigen, er wird ja ebenfalls für sein Auto eine ausreichende Versicherung abgeschlossen haben. Somit würde diese dann ja zahlen.
Bei Steinschlag auf der Autobahn kommt ja auch nicht irgendwer auf.

Desweiteren kommt es ja immer noch auf die Schadenhöhe an.
Ich möchte denjenigen sehen der hier so laut ruft "natürlich zahle ich alles bereitwillig für mein Kind, egal welchen Schaden es anrichtet" der mal eben einen Schaden von 15.000 Euro (ich weiß aus der Luft gegriffen) zahlt oder zahlen kann.

Dieses Stammtischgerede macht mich echt irre.
Rechtschreibfehler schenk ich dir und die fehlenden , darfste behalten.

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Re: @emfut: Bist du sicher?

Antwort von +emfut+ am 04.04.2011, 10:00 Uhr

Gibt es, kostet extra.

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P.S.

Antwort von +emfut+ am 04.04.2011, 10:02 Uhr

Ich weiß aber nicht, ob alle Versicherungen das anbieten.

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Re: @Charlie+Lola

Antwort von Emmi67 am 04.04.2011, 10:04 Uhr

Wenn meine Haftpflichtversicherung nicht zahlt- nein, dann würde ich den Schaden nicht bezahlen, denn ich bin ja dann nicht schuld!

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Welche Versicherung? Wo bist du versichert? Wie heißt der Zusatz bei über 7 Jährigen?

Antwort von Charlie+Lola am 04.04.2011, 10:06 Uhr

Wenn du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast wird keine Versicherung der Welt zahlen, wenn das Kind über sieben ist. Aber ich werden meinen Makler diesbezüglich nochmal fragen.
Ich lasse mich gerne belehren und vielleicht hat mein Makler ja auch keine Ahnung.

Habe das Thema erst letzte Woche lang und breit mit ihm durchgesprochen da mein Kind jetzt Rad fährt.
Sie ist 6 und noch greift bei uns die Zusatzklausel, wenn sie sieben ist so sagte er mir gilt diese nur wenn ich meine Aufsichtspflich verletze.
Da müßte ich mir dann in dem Moment überlegen ob ich mir 6 stunden die Nägel lackiert habe und ne Assimama bin die nicht auf ihr Kind guckt.
Oder ich zahle selber (wenn ich denn soviel Geld habe) oder verhalte mich unmoralisch.

Ach herrlich das Thema, dann sind also (mal noch überspitzter gesprochen) alle Leute die kein Geld haben selber zu zahlen ja unmoralisch.
Sollten sich halt mal überlegen 5 Kinder zu kriegen wenn sie nicht bezahlen können

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Re: @Charlie+Lola

Antwort von desire am 04.04.2011, 10:07 Uhr

man kann sich ja auch einigen sag ich mal.
Wenn mein Kind einen Schaden anrichtet wo die Versicherung aussteigt dann muss man sich absprechen und da wirds wohl unter ERwachsenen möglich sein das zu regeln.

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ganz genau,

Antwort von Charlie+Lola am 04.04.2011, 10:09 Uhr

hatte so einen Fall mit unserem Nachbarn.
Wenn die Versicherung nicht gezahlt hätte wären wir uns so einig geworden.

Mann kann sich nicht gegen alles versichern und man kann auch nicht alles zahlen.

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Re: Welche Versicherung? Wo bist du versichert? Wie heißt der Zusatz bei über 7 Jährigen?

Antwort von +emfut+ am 04.04.2011, 10:13 Uhr

Umgekehrt ist es: Ab 7 zahlt JEDE Versicherung auch dann, wenn Du die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast. Ich kenne keine einzige Familien-Haftpflicht, die für Kinder über 7 nicht zahlt. Einer ist immer dran: Entweder die Eltern, die die Aufsichtspflicht verletzt haben - Eltern sind versichert, Versicherung zahlt - oder das Kind, das "selber schuld" ist - Kind ist versichert, Versicherung zahlt.

Lediglich bei Kindern unter 7 MUSS die Aufsichtspflicht verletzt sein, damit die "normale" Police greift, weil das Kind selber niemals "selber schuld" ist. Es müssen also, nachweisbar, die Eltern schuld sein, damit die Versicherung greift. Das kann man durch eine Extra-Vereinbarung aber ausschließen.

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Re: P.S.

Antwort von Caipiranha am 04.04.2011, 10:15 Uhr

Wir haben uns, neben diverser Haftpflichtversicherungen für uns, Kinder, Hund, Jagd noch eine Forderungsausfallversicherung "gegönnt". Die zahlt, wenn wie als Geschädigte unsere Forderung nicht beglichen kriegen, weil der "Schädiger" nicht oder nur unterversichert ist.

Mitunter geht es nämlich nicht um eine "Windschutzscheibe", sondern um Existenzen. Ich möchte weder Heim und Haus verlieren, weil wir Opfer gedankenloser Kinder oder Erwachsener werden, noch verantworten müssen, wenn wir einen Schaden verursachen, der andere um Heim und Haus bringt.

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Re: Welche Versicherung? Wo bist du versichert? Wie heißt der Zusatz bei über 7 Jährigen?

Antwort von Caipiranha am 04.04.2011, 10:17 Uhr

Dazu muß man aber eine Familien-Haftpflicht haben ;-) Manche sparen sich die 50 Cent im Monat, versichern nur sich selbst, weil sie für die Schäden der Kinder ja "eh" nicht aufkommen müssen. Wenn sie überhaupt selbst versichert sind.

Bei uns kosteten die Kinder nichts extra, mußten nur "angezeigt" werden, egal wie alt sie waren.

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Re: Welche Versicherung? Wo bist du versichert? Wie heißt der Zusatz bei über 7 Jährigen?

Antwort von +emfut+ am 04.04.2011, 10:21 Uhr

Denen ist aber so oder so nicht zu helfen, oder?

Ich habe immer die zwei Jungs vor Augen, die vor ein paar Jahren "versehentlich" eine Kirche in Berlin abgefackelt haben. Da waren die Eltern auch unterversichert - die Jungs werden ihres Lebens nicht mehr froh, weil die wahrscheinlich den Rest ihres Lebens nur für die Forderungen arbeiten werden. Oder würden - die Kirche hat wohl inzwischen auf ihre Forderungen verzichtet, aber davon kann man ja nicht ausgehen. Das war auch nur ein "dummer Jungen-Streich". Immerhin wurden die beiden dann von der Feuerwehr nach Hause gebracht und nicht von einem bösartigen Autofahrer, der sich doch bitte nicht so anstellen soll.

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Caipi

Antwort von Reni+Lena am 04.04.2011, 10:26 Uhr

was es nicht alles gibt....
hast du mal einen Link dazu...bitte per PN

Lg Reni

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Re: Welche Versicherung? Wo bist du versichert? Wie heißt der Zusatz bei über 7 Jährigen?

Antwort von Caipiranha am 04.04.2011, 10:28 Uhr

Nein... Oder unten der Fall mit dem Haus...

Ich meine: ich stelle mir vor, ich komme nach Hause und mein Haus schwimmt, und die Eltern der reizenden, armen Kinder heben die Hand... Das wird wohl unsere Bank nicht interessieren, denn deren Kredit dürften wir weiter abzahlen, zu höherem Zins, weil Sicherheit wertlos(er).

Zweifelsfrei gewinnen Aktivitäten bei Kindern (und auch Erwachsenen) eine Eigendynamik, die sie nicht mehr überblicken können. Aber ab wann bzw. bis wann ist das entschuldbar und wann "darf" man sich ärgern? Muß man sich rechtfertigen, weil man gern ein unbeschädigtes Auto hat? Autos sind heute so teuer, da wundere ich mich doch sehr, daß Neid zur Folge hat, das Eigentum anderer als mißachtbar einzustufen.

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Re: Caipi

Antwort von Caipiranha am 04.04.2011, 10:29 Uhr

Wieso per PN? Bin ich Versichungsmakler?

Wir haben die im Rahmen unserer Haftpflicht bei der Axa.

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Re: Caipi

Antwort von Reni+Lena am 04.04.2011, 10:31 Uhr

na so gehts natürlich auch. Wollte dich nur nicht in verlegenheit bringen dass du den namen deiner versicherung öffentlich sagen musst.
Axa...muss ich mal nachlesen..wir haben auch irgendwas bei denen....

danke und LG reni

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So, ich hab Licht ins Versicherungsdickicht gebracht

Antwort von Charlie+Lola am 04.04.2011, 10:31 Uhr

habe meinen Makler gefragt.

Wenn man diese Zusatzklausel mit den deliktunfähigen Kindern nicht hat, zahlt die Versicherung nicht für Kinder die in diese Lücke passen.
Sprich bei Kindern bis 10 im Straßenverkehr.

Wenn man die Klausel mit drin hat sollte es keine Probleme geben, ob Aufsichtspflicht oder nicht ist shit egal.

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Versicherungspflicht

Antwort von golfer am 04.04.2011, 10:49 Uhr

ich bein für eine Versicehrungspflicht.....ganz einfach...wer ein Auto führt hat sich zu versichern zwangsweise......alle Leute egal ob mitz oder ohne Kinder haben sich zu versichern auch zwangsweise.....es gibt auch genug erwachsene ohne Versicherung.....und wenn die nciths haben einem nacktne in die Tasche greifen echt schwierig.....also zwangsversicehrung ....geht nicht wenn einer schreit....doch geht ...siehe Auto....wer sein Atuo nciht versichern kann der hat keins....wer seine kinder nciht versichern kann der hat keine.....ups....hab ihc da was verwechselt....

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Re: @Montpelle: Also,

Antwort von Caipiranha am 04.04.2011, 10:56 Uhr

Klar, er kann seine eigene Versicherung bemühen: SEINE Vollkasko (in der Regel mit SELBSTbeteiligung), die ihn dann hochstuft, je nach Schadenhöhe. Es wird immer besser, wirklich.

Du hast vom Versicherungsrecht leider nur minimale Ahnung, daher solltest DU vielleicht eher zurückhaltender mit Phrasen sein, auf die sich dann manch andere naive Leserin verläßt und meint, der Kinderlein "Streiche" zahlt schon irgendwer.

Nein, ein Schaden von 15.000 Euro kann und will wohl niemand "bereitwillig" zahlen. Klug ist der, der im Vorfeld die lieben Kinderlein für eventuelle Folgen gedankenlosen Verhaltens sensibilisiert, das geht auch und verhütet so manchen Existenzverlust (den eigenen und auch den anderer) vielleicht dann doch. Übrigens: ein Menschenleben ist nicht bezahlbar.

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Re: ganz genau,

Antwort von vallie am 04.04.2011, 11:06 Uhr

bei geld hört die freundschaft auf.

mann kann sich nicht gegen alles versichern, aber frau die kinder, denn bei kindern muß man doch mit allem rechnen oder etwa nicht?????

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Besser man hat den Zusatz

Antwort von Laraz am 04.04.2011, 11:24 Uhr

Hallo

also wir hatten im beruflichen Feld schon öfters Eltern, Geschädigte die auf ihrem Schaden sitzen blieben

in der Hofanlage wurde ein Auto mit einem Rollergriff verkratzt - die ganze Seite - Kind war nicht in der Versicherung mit drinnen - das ging an die tausend Euro

die beste Freundin meiner Tochter hat ihren Namen in eine Auto-Tür geritzt .... war auch kein Schnäppchen. Eltern dachten auch, daß die Kinder mitversichert sind - falsch gedacht

wirft z.B. ein Kind einen Ball vors Auto - kann ja echt was passieren und dann könnte ich nicht sagen, Pech gebabt ........ und Privat könnten wir das nicht tragen, auch wenn wir wollen würden.
Auch keine Autolakierung von 1000 euro wie in dem mir bekannten Fall


Meine Versicherung hatte Kinder auch nicht beinhaltet - wollte mir einfach nicht die Kinder dazu nehmen
obwohl es in den neuen Verträgen dabei ist, und ich auch die höheren Kosten gerne bezahle ....... mußte mich da echt rum streiten .

aber bei 3 kleinen Kindern ist die Wahrscheinlichkeit doch eher groß, daß ich mal einen Versicherung brauche
Bei mir sind es pro Kind, pro Jahr 10.000 Euro - höher wird nicht angeboten

Grüße Laraz

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Anstand hin oder her...

Antwort von susafi am 04.04.2011, 11:38 Uhr

ich hätte keine 300 €

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Re: unterschreibe bei +emfut+

Antwort von LynetteScavo am 04.04.2011, 11:41 Uhr

und wundere mich, wie man sich nicht verantwortlich fühlen kann, wenn das eigene Kind einen Sachschaden anrichtet!

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Re: Anstand hin oder her...

Antwort von golfer am 04.04.2011, 11:45 Uhr

dann hoffe ich du fügts mir nie einen Schaden zu.....was machst wenn dein Kind drignend was braucht......ich hoffe du zahlt deine Haftpflichbeiträge......oder soll ich hoffen es fügt dir ein unversiherter einen Schaden zu....dann bleibst auf dem sitzen und hast die 300 mücken nciht.....

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Re: Anstand hin oder her...

Antwort von desire am 04.04.2011, 11:48 Uhr

da muss man sich das dann wie gesagt ausmachen......
Ich habe eine Versicherung schon alleine weil sie eben dafür da ist solche Dinge zu decken.
Bei Kindern weis man eben nie genau.....wie achtsam, sorglos, gedankenlos......etc. sie sein können.

Wenns um 300 Euro geht dann kann man sicher eine Teilzahlung von 2 mal 150 ausmachen.....Unmenschen sind die Leute ja meistens keine....nur bezahlt haben möchte man das das versteh ich ja auch.

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Re: Versicherungspflicht

Antwort von desire am 04.04.2011, 11:50 Uhr

lol.....

aber stimmt schon irgendwo...denn selbst möchte man ja auch auf keinem Schaden sitzenbleiben...warum soll sich da ein anderer bereitwillig dazu erklären?

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Ich auch nicht

Antwort von +emfut+ am 04.04.2011, 12:00 Uhr

Deswegen bin ich versichert.

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zwischen Zahlenwollen und Zahlenkönnen

Antwort von like am 04.04.2011, 12:21 Uhr

ist oft ein Unterschied. Deshalb gibt es diese gesetzliche Regelung.

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Re: Ich auch nicht

Antwort von susafi am 04.04.2011, 12:22 Uhr

ich auch

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Re: Anstand hin oder her...

Antwort von susafi am 04.04.2011, 12:24 Uhr

was willst du von mir? Was ich mache wenn mein Kind was braucht? Für 300 € ? Was sollte das sein?

Mir egal was du für mich hoffst... ich habe kein Auto was man beschädigen könnte... eben, weil ich mir einen Schaden nicht leisten könnte...

und ja, ich zahle brav meine Haftpflichtbeiträge... biste jetzt beruhigt?

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Re: Anstand hin oder her...

Antwort von golfer am 04.04.2011, 12:32 Uhr

da bin ich froh....ist dein Kind auch mitversichert...und ja find ich gut das du versichert bis.....was könnte es sein das das Kind braucht ...eine Brille die die Kranknkasse nciht zahlt......was an den Zähnen wo du in vorleistung gehen musst....eine besonere sinnvolle Behandlung die nciht übernommern wird.......kann sein dein ind braucht Schulausrüstung Fahrrad Reise mit der Schule......etc.....

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boah, die Einstellungen von Einigen ist der Hammer

Antwort von ursel66 am 04.04.2011, 12:37 Uhr

Wenn meine Kinder oder ich oder mein Hund, meine Katze oder sonst was, etwas beschädigt, trage ich dafür die Verantwortung. Weder die Versicherung, der Staat oder sonst wer.
Es ist ja schön, dass es Versicherungen gibt, die Schäden übernehmen, aber in erster Linie bin ich dafür zuständig.

Was kann der Nachbar o.ä. dafür, dass mein deliktunfähiges Kind sein Auto beschädigt hat? Warum muss der auf dem Schaden sitzen bleiben?
Eltern haften für ihre Kinder!
Ich habe eine Versicherung, bei der diese Klausel nicht drin ist. Warum auch? Wenn mein Kind in dem Alter etwas angestellt hat, habe ich meine Aufsichtspflicht verletzt. Punkt!
Dadurch bricht mir kein Zacken aus der Krone, wenn ich das zugebe. Ich habe Glück gehabt, meine Versicherung brauchte nur 2 x einen Schaden übernehmen.

Mein Großer war 4 Jahre und hat mit einem Auto die Küchentür meiner Eltern eingedellt. Den Schaden habe ich der Versicherung mitgeteilt, mit dem Vermerk: ich konnte es nicht verhindern, weil es so schnell ging.
Die Reaktion der Versicherung: Der Junge hat Glück gehabt, dass die Scheibe nicht herausgesprungen ist ..... schicken sie uns die Rechnung.

Mit 7 ist ihm eine Kamera aus der Hand gefallen, hat die Versicherung ebenfalls sofort übernommen. Zwar nur den Zeitwert und ich habe den Rest zusätzlich bezahlt, damit eine neue gekauft werden konnte.
So etwas kann passieren, aber dafür bin ich zuständig.


Hoffentlich wird niemals euer Eigentum beschädigt, von jemandem, der deliktunfähig und somit nicht versichert ist und ihr bleibt auf dem Schaden sitzen.

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Re: Anstand hin oder her...

Antwort von susafi am 04.04.2011, 12:39 Uhr

meine Kinder sind alle bestens versichert...

Brille zahlt KK... eine unerwartete Zahnbehandlung von 300 € gibt es nicht... Unfallbedingt, kommt die Unfallversicherung dafür auf... Zahnspange hab ich schon längst versichern lassen... alle anderen Dinge werden konsequent erspart...

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Leuten mit einer solchen Einstellung kann man nur wünschen, dass denen das mal passiert!

Antwort von mozipan am 04.04.2011, 12:42 Uhr

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Re: boah, die Einstellungen von Einigen ist der Hammer

Antwort von susafi am 04.04.2011, 12:43 Uhr

"Eltern haften für ihre Kinder!" - FALSCH

"Wenn mein Kind in dem Alter etwas angestellt hat, habe ich meine Aufsichtspflicht verletzt." - FALSCH

"Es ist ja schön, dass es Versicherungen gibt, die Schäden übernehmen, aber in erster Linie bin ich dafür zuständig." - Warum hast du die Schäden dann nicht selber ersetzt?

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wer seine Kinder nicht versichern kann der hat keine???

Antwort von geiz_ist_geil am 04.04.2011, 12:53 Uhr

Und wer sich selbst nicht versichern kann, springt von der nächsten Brücke oder wie?

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Re: wer seine Kinder nicht versichern kann der hat keine???

Antwort von golfer am 04.04.2011, 13:39 Uhr

sind versicherungen nciht sogar im Harz 4 Satz dabei....die Haftpflöicht ist so billig.....wer das nciht bezahlen kann....soltle echt überlegen was er im Leben falsche gemacht hat......ich wuill jetz ncith mit bier und Zigaretten kommen....die weren ja zujm Glüc nciht mehr über harz 4 übernommen.....vermutlich wäre es gut der Staat würde den entsprechenden anteil gelich vom auszuzahlenden Betrag einbehalten....ja ich weis ich provoziere....aber verursache mal einen Schden der dem anderen die gesundheit raubt und dann kannst nciht mal dafür aufkommen....super kalsse.....

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"Was du nicht willst, dass man dir tu', das füg' auch keinem anderen zu."

Antwort von mama von Joshua am 04.04.2011, 14:21 Uhr

Ich würde mich bedanken, wenn ein Kind einen Schaden verursacht und ich dann letztendlich die Kosten für die Reparatur selber zahlen dürfte.

Bei uns sind deliktunfähige Kinder mitversichert, auch wenns ein paar wenige Euro mehr kostet. Aber mir ist es das wert.
Sohnemann ist im letzten Jahr mal mit dem Fahrrad an ein parkendes Auto gefahren. Zu sehen war nur eine kleine Delle, gekostet hats dann am Ende fast 2000 Euro, die die Versicherung GsD übernommen hat. Ich hätte mich in Grund und Boden geschämt, wenn ich so getan hätte, als ginge es mich nichts an, getreu dem Motto :Kann ja ich nix dafür, daß dein Auto grad dasteht....

Hätte ich keine Versicherung gehabt, hätte ich den Schaden selbst aus eigener Tasche gezahlt und genau das Verhalten erwarte ich von anderen ERWACHSENEN Personen auch.

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Re: Leuten mit einer solchen Einstellung kann man nur wünschen, dass denen das mal passiert!

Antwort von Emmi67 am 04.04.2011, 15:37 Uhr

? Die Versicherung zahlt ja nicht, weil ich nicht schuld bin- ist doch logisch, dass ich dann auch nichts bezahlen würde.

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Re: @Caot

Antwort von montpelle am 04.04.2011, 16:39 Uhr

Anscheinend hast du meine Frage nich verstanden.

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Re: @susafi

Antwort von montpelle am 04.04.2011, 16:42 Uhr

Vielleicht hat der Geschädigte auch keine 300 € für den Autoschaden.

Hat er dann in deinen Augen einfach Pech gehabt ?

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Re: @Charlie+Lola

Antwort von montpelle am 04.04.2011, 16:45 Uhr

"im übrigen, er wird ja ebenfalls für sein Auto eine ausreichende Versicherung abgeschlossen haben."

Und somit bleibt er also doch auf dem Schaden sitzen: Direkt, wenn er selber zahlt oder indirekt, wenn er die Versicherung in Anspruch nimmt und dann hochgestuft wird.

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Re: @Charlie+Lola - Nachtrag

Antwort von montpelle am 04.04.2011, 16:48 Uhr

Also Stammtischgerede und Pauschalaussagen lese ich hier hauptsächlich von dir.

Das Kind wurde nur in deinen Schilderungen "ins Auto gezerrt" oder vom Mann "gepackt".

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Re: @Emmi67

Antwort von montpelle am 04.04.2011, 16:49 Uhr

Es lebe der Egoismus und die Verantwortungslosigkeit.

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Re: @ursel66

Antwort von montpelle am 04.04.2011, 16:52 Uhr

Danke .... für einen guten Beitrag und eine tolle Einstellung.

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Re: @Emmi67 - Falsch!

Antwort von ursel66 am 04.04.2011, 17:25 Uhr

Die Versicherungen zahlen nicht, weil sie sich auch schützen müssen und es auch so etwas wie "Eigenverantwortung" gibt.
Es würden doch sämtliche Schäden auf Kleinstkinder abgeschoben.

Die Versicherungen können dir nicht die Schuld für etwas geben oder nehmen, das kann nur ein Richter.

Ich hoffe, die 67 ist nicht dein Geburtsjahr, denn deine Einstellung ist eine Kindereinstellung

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Re: @Charlie+Lola

Antwort von mama von Joshua am 04.04.2011, 17:58 Uhr

Eben, zumal eine reine Haftpflichtversicherung beim Auto so einen Schaden nicht zahlen wird.

Und nicht jeder hat sein Auto Teil- oder sogar vollkaskoversichert.

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Da erübrigt sich jeder weitere Kommentar!

Antwort von mozipan am 04.04.2011, 18:11 Uhr

Echt ohne Worte!!

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Re: Leuten mit einer solchen Einstellung kann man nur wünschen, dass denen das mal passiert!

Antwort von Caipiranha am 04.04.2011, 18:45 Uhr

Die Versicherung zahlt nicht, weil Du nicht Schuld bist? Oh-mein-Gott...

Von welchem Strauch rauchst Du??? Das Zeug scheint echt gut zu sein!

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stimmt nicht

Antwort von Charlie+Lola am 04.04.2011, 21:21 Uhr

"Wenn die Windschutzscheibe betroffen ist, und diese repariert werden kann, und Ihre Versicherung Glasschäden abdeckt ... dann ist es für Sie kostenlos, und Sie werden auch nicht hochgestuft (= keine höheren Kfz-Versicherungsbeiträge), oder verlieren Ihren Schadensfreiheitsrabatt."

.

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ich passe mich nur an ;-)

Antwort von Charlie+Lola am 04.04.2011, 21:22 Uhr

lies mal genau nach, ich hatte dazu schon was geschrieben.

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Re: stimmt nicht

Antwort von mama von Joshua am 04.04.2011, 21:33 Uhr

Abgedeckt ist so eine Reparatur aber nur bei Teilkasko und nicht bei einer reinen Haftpflichtversicherung.Oder kannst du eine Versicherung nennen, die das bei der Haftpflicht drin hat (neugierig bin) ?

Und je nachdem, wo der Schaden ist, kann die Scheibe nicht repariert werden, sondern MUSS ausgetauscht werden- spätestens der TÜV bemängelt das dann.

Bei meinem alten Auto hatte ich einen Steinschlagschaden im Fahrersichtfeld, Carclass durfte den Schaden nicht reparieren (irgendwelche Bestimmungen), sondern hätte an meinem kleinen Fiat die ganze Scheibe tauschen müssen. Kostenpunkt 350 Euro, davon 150 Euro SB.

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Re: @Emmi67 - Falsch!

Antwort von Emmi67 am 05.04.2011, 14:51 Uhr

Doch, 67 ist mein Geburtsjahr. Meiner Mutter ist letztens ein Kleinkind auf dem Fahrrad in ihr Fahrrad reingefahren- meine Mutter stürzte, hatte einen Schädelbruch (!) und natürlich auch Schäden am Fahrrad usw...Der Richter hat geurteilt, dass weder das Kind noch die Eltern schuld sind und bezahlen mussten die natürlich selbstverständlich nichts (was ich meiner Mutter schon vorher gesagt hatte). So ist eben unser Gesetz und so würde ich das auch handhaben. Anders wäre es, wenn ich die Aufsichtspflicht verletzt hätte-dann müsste ich natürlich bezahlen oder eben die Versicherung.

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Re: @Emmi67 - Falsch!

Antwort von ursel66 am 05.04.2011, 17:34 Uhr

Das ist natürlich auch eine besondere Form. Wenn körperliche Folgen dabei sind, wird es auch schwierig, hier "die Folgen zu tragen".
Damit könnte man als Elternteil, seinem Kind lebenslange Schulden aufhäufen. Vielleicht hat deine Mutter aber auch eine Mitschuld bekommen?
Es kommt immer auf eine Einzelfallbetrachtung an. Aber auch in dem Fall würde ICH!!! mich als Elternteil verpflichtet fühlen, "Schadensersatz" zu leisten. Zur Not über schriftliche Bestätigung, dass es nicht in Anerkenntnis von Schuld erfolgt. Also um in diesem Fall mein Kind zu schützen.
Aber das Fahrrad würde ich erstatten und auch einen gewissen Betrag. Im Rahmen der eigenen Möglichkeiten, aber auch spürbar einschränkend.

Aber moralische Schuldanerkennung sieht jeder anders. Ich hoffe, deine Mutter hat alles ohne Spätfolgen gut überstanden.

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Re: @Emmi67

Antwort von montpelle am 05.04.2011, 17:41 Uhr

Du hast schlichtweg keine Ahnung und keinen Charakter.

Das erste ist schade, das zweite schlimm und egoistisch.

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