Baby und Job

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von jamelek  am 19.02.2013, 16:00 Uhr

Zeugenaussage für AG in Elternzeit

Habe gerade Post vom RA meines Arbeitgebers erhalten. In einer Rechtsstreitsache bin ich vom Gericht als Zeugin aufgerufen. Momentan befinde ich mich in der 36. SSW und bin im Mutterschutz. Der RA hat denen jetzt erstmal mitgeteilt, dass ich unmittelbar vor der Geburt stehe und will nun von mir wissen, wann ich zur Zeugenaussage vor Gericht wieder bereit stehe.

Was für ein Datum würdet ihr denn da benennen? 8 Wochen nach ET, also ende Mutterschutz oder früher? Baby werd ich sowieso als Stillkind mitnehmen müssen. Muss ich da eine Begleitperson mitnehmen, oder gehe ich da einfach mit Baby rein und sitze mit Junior auf dem Schoß darum und hoffe, er bleibt still?

Und nächste Frage, wenn das im Mutterschutz oder in der Elternzeit ist, wie sieht es mit der finanziellen Regelung aus? Normalerweise wäre der Termin ja wärend der Arbeitszeit und mit meinem Arbeitslohn abgegolten.

Es fallen aber Spritkosten (Hin- und Rückfahrt ca. 60 KM) an, außerdem muss ich definitiv vorher auch einmal in die Firma und mir die Akte nochmal anlesen. Gibt es da einen Ausgleich vom AG?

LG jamelek

 
3 Antworten:

Re: Zeugenaussage für AG in Elternzeit

Antwort von zschnecke am 19.02.2013, 17:07 Uhr

Hallo,

die Ladung als Zeugin geht vom Gericht aus. Die Parteien schlagen nur die Zeugen vor.
Verbindlich ist dann die Ladung von Gericht - da ist dann auch persönliches Erscheinen pflicht. Wenn man verhindert ist muß man das entsprechend belegen z.b. ärztliches Atest.
Ich würde auch einen Termin nach dem offiziellen Mutterschutz vorschlagen. Rein aus praktischen Gründen - erst mal muss ich mich mit dem Baby einspielen und nach der Geburt war ich auch froh um Zeit für Erholung und Regeneration.
Die Fahrkosten, Parkgebühren etc. werden direkt von der Gerichtskasse ersattet, genauso wie der Zeitausfall (es gibt einen festgelegten Satz). Entweder bekommt der Arbeitgeber Geld für die Arbeitsausfall, wenn er Gehalt zahlt oder der Zeuge, wenn er in seiner Freizeit vor Gericht aussagt.
Nach Deiner Zeugenaussage wird der Richter dich auf die Kostenersattung aufmerksam machen.

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Schließe mich der Vorrednerin an

Antwort von Tinai am 20.02.2013, 11:07 Uhr

Der AG hat mit den Kosten erst einmal nichts zu tun. Die Kosten werden von der Gerichtskasse bezahlt (und je nach Urteil und Verlauf den streitenden Parteien weiter verrechnet).

Ich würde auch einen Termin nach MuSchu angeben. Der RA will einfach nur vermeiden, dass das Verfahren verschleppt wird, weil Du nicht kommen kannst. Den Termin festlegen wird das Gericht.

Grüße Tina

PS: Vielleicht kannst DU bitten, dass man Dir die entsprechenden Akten einscannt, damit Du sie zu Hause anschauen kannst, wenn Du das für Diene Zeugenaussage möchtest.

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Re: Zeugenaussage für AG in Elternzeit

Antwort von desireekk am 20.01.2014, 14:58 Uhr

ICH würde den Termin lieber in der 36. SSW ´machen als hinterher mit Baby!

Kosten werden vom Gericht erstattet = Fahrtkosten, Parken ggf. Lohnausfall.

Das Anlesen der Akten wird kaum vergütet...
Frag deinen AG obn er dafür was springen lässt.

VG

Désirée

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