Geschrieben von Halluzinelle von Tichy am 16.02.2013, 13:41 Uhr |
Fragen zu 450 € Job
Hat man bei einem 450 € Job auch bezahlte Urlaubstage, auch 10 Kindkrankheitstage?
Wenn ich selbst krank bin, muss das dann nachgearbeitet werden?
Was mache ich, wenn mein Kind aus der Kita abgeholt werden muss, weil es z.B. zahnt oder einfach nur zu Mama will. Bekomme ich für solche Fälle eine Bescheinigung vom Kinderarzt, dass ich deswegen meine Arbeit unterbrechen musste. Oder muss das nachgearbeitet werden?
Bei netten Chefs lässt sich das ja alles regeln, aber was steht mir zu?
Wenn ich danach arbeitslos werde, wird der 450 € Job vermutlich nicht angerechnet, oder?
bin nicht vom Fach... daher ohne Gewähr
Antwort von Jeckyll am 16.02.2013, 13:58 Uhr
so weit ich weiß hat man bei regelmäßigen Arbeitstagen (also jede Woche die gleiche Anzahl) auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, Kranktage etc. Nur bei unregelmäßigen Arbeitseinsätzen (also nach Absprache) kann man nur das bezahlt bekommen, was man arbeitet.
Allerdings stellen sich die meisten AG unwissend und zahlen bei Krankheit, Feiertagen, Urlaub etc einfach kein Geld. Das ist aber nicht rechtens. Ein 450 Euro Job ist gesetzlich ein Teilzeitarbeitsstelle wie jede andere auch. Nur die Lohnsteuer etc wird von diesem Einkommen nicht abgeführt.
Wie das mit dem Arbeitslosengeld ist weiß ich nicht, denke aber, da man von diesem Einkommen keine Arbeitslosenversicherung bezahlt hat kann ich mir vorstellen, dass es nicht angerechnet wird.
Aber wie gesagt, alles nicht mit Sicherheit. Nur Laienwissen
Jeckyll
Re: Fragen zu 450 € Job
Antwort von ccs am 16.02.2013, 14:17 Uhr
Du hast das gleiche recht wie bei einem normalen angestelltenverhältnis...
Ich übe auch ein 450euro job aus,super infos findest du auf der seite der minijobzentrale schaust..
Re: Fragen zu 450 € Job
Antwort von Steffi528 am 16.02.2013, 16:23 Uhr
Ja, bei der Minijobzentrale gibt es viele Infos.
Da kann man sich gut erkundigen.
Re: Fragen zu 450 € Job
Antwort von nane973 am 16.02.2013, 16:57 Uhr
Wenn Du einen Krankenschein in der Firma abgibst und diese die U2 abführt, hast du bis max. 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG. Danach zahlt aber keine Krankenkasse...
Habt ihr vereinbart, das nur gleleistete Stunden vergütet werden, kann der Ag davon ausgehen, das du nacharbeitest, oder halt in dem Monat weniger Geld erhälst.
Urlaubsgeld bzw. Urlaub: es gibt eine Formulierung, in der ein Urlaubsanspruch ausgeschlossen werden kann. Ob das fair ist, sei dahingestellt. Es gibt ja Tätigkeiten, aus denen man keine Teilzeitstelle oder gar Vollzeitstelle basteln kann, und da kann sowas durchaus gängig sein.
Re: Fragen zu 450 € Job
Antwort von speedy am 16.02.2013, 19:41 Uhr
Hi,
hier in Kürze:
Urlaub: ja, gesetzl. Mindesturlaub von 24 Werktagen, falls nichts anderes vereinbart.
Kind-krank-Tage: Ja, wenn das Kind gesetzl. versichert ist, da die KK des Kindes übernimmt.
Kind müde, unwillig etc.: sollte nicht passieren, sonst ist die Arbeit ganz schnell wieder weg. Kein Anspruch auf Freistellung, Nacharbeit etc. Ist ein Problem, das den AG ncihts angeht und mit dem man ihn auch besser verschonen sollte (meine Meinung).
Zum ALG: nein, kein Anspruch, da nur pauschale Abgaben abgeführt werden.
Gruß, Speedy
Re: Fragen zu 450 € Job
Antwort von Steffi528 am 16.02.2013, 19:48 Uhr
Wobei der Urlaub sich ja über diese Formel berechnet. Es sind 4 Wochen. Also wer nur am Montag arbeitet, hat 4 Montage frei, nicht 24 Tage ;-)
Re: Fragen zu 450 € Job
Antwort von Halluzinelle von Tichy am 17.02.2013, 13:26 Uhr
Danke für Eure Antworten.
Kind-Krank-Tage auch für Stiefpapa?
Rückkehr in eine Führungsposition ... lang
Aupair
Sozialversicherung während Elternzeit
Arbeiteten nach dem Elterngeld
Öffentlicher Dienst- verpatzte Bewerbung :(
Arbeitsvertrag, ja aber ... . Direkt vor Ort unterschreiben?
Muss man diese Frage beantworten?!
Seriös????