Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sille74 am 18.09.2016, 1:23 Uhr

Erzwungener Geschlechtsverkehr in der Ehe war auch vorher NICHT straffrei, ...

... es war halt nicht der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt, sondern "nur" der der sexuellen Nötigung. Bei einer solchen ist der Strafrahmen niedriger als bei einer Vergewaltigung, ja. ABER: die tatsächlich verhängten Strafen unterscheiden sich letztlich nicht groß ... Wenn es überhaupt so weit kommt. Das eigentlich Problem ist nämlich, egal, ob das Geschehen nun unter sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung subsumiert werden muss, die Beweisbarkeit. In der Strafrechtspraxis hat somit diese Einbeziehung des mit Gewalt erzwungenen Geschlechtsverkehrs innerhalb einer Ehe in den Vergewaltigungstatbestand bestenfalls Symbolcharakter, was aber ja auch fürs Bewusstsein der Adressaten (mögliche Täter wie Opfer) wichtig sein kann ...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.