Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von LauraMarie am 10.09.2016, 13:07 Uhr

Frage zu Leiharbeit und meinem eigentlichen AV

Hallo,

beim googeln bin ich nicht ganz fündig geworden, vielleicht weiß hier jemand was.

Seit fast drei Jahren bin ich in einer kleinen Consultingfirma angestellt, wir arbeiten viel mit Freiberuflern im technischen Bereich. "Nebenbei" haben wir einen Kunden, da sind viele Leiharbeiter im kaufmännischen Bereich. Seit Jahren, da gibt es keine Fluktuation oder ähnliches.

Der Kunde mit den vielen Leiharbeitern löst seinen Standort auf, viele Festangestellte sind jetzt schon weg und es ist dementsprechend viel zu tun. Unsere Leiharbeiter kommen nicht hinterher. Mein Chef fragte mich, ob ein Einsatz für mich dort in Frage käme, um dort den Leuten etwas unter die Arme zu greifen. Die Details werden nächste Woche besprochen, ich habe Mitspracherecht.

Zu meinem Chef: Wir können immer ganz offen reden, es ist immer auf Augenhöhe. Es gab nie Probleme mit frei wegen der Kinder oder mal eher gehen, es ist alles gegenseitig. Krankenschein bei ein paar Tagen will keiner sehen, wenn man krank ist, ist das so. Es sind ja auch meist nur 2/3 Tage wegen einer Erkältung oder sonst. Beschwerden. Das nutzt niemand aus, auch keiner unserer Leiharbeiter. Trotz alledem ist das alles ein wirtschaftlicher Betrieb. Hättet ihr irgendwelche Einwände?

Ich könnte event. auf mehr Stunden aufstocken, das würde ich gern in Anspruch nehmen. Fahrtweg ist in etwa gleich, nur dann halt mit den Öffis und nicht mehr mit dem Auto, wie bisher.

Meine Frage klingt vielleicht blöd, aber muss ich irgendetwas beachten? Nicht, dass ich am Ende ganz ohne Job dastehe, weil der Kunde hier alles geschlossen hat.

Danke LauraMarie

 
3 Antworten:

Re: Frage zu Leiharbeit und meinem eigentlichen AV

Antwort von Apydia am 10.09.2016, 19:36 Uhr

Hallo LauraMarie,

wenn ich es richtig verstanden habe, dann vermittelt deine Firma (bei der du fest angestellt bist) Leiharbeiter an einen Kunden. Und dein Chef fragt ob du diese beim Kunden unterstützen kannst, wobei du bisher vermutlich eher intern tätig warst.

Generell sehe ich da kein Problem, dein Arbeitgeber gleibt ja deine jetzige Firma. Damit ändert sich für dich an den Bedingungen nichts. Wenn der Fahrtweg gleich bleibt, auch OK, sonst könntest du hier die Wegekosten und Reisezeit (die über deine Anfahrtszeit zur Arbeit hinausgeht) geltend machen. Ich würde prüfen, ob die Aufgaben in etwa dem entsprechen was du jetzt machst.

Und ansonsten hast du sicher eine gute Verhandlungsbasis für mehr Stunden, denn dein Chef verdient ja dann noch mal Geld mit dir.

Ach ja, ich würde das Rückkehr-Szenario noch besprechen, gerade wenn du jetzt eher intern eingesetzt bist, Nicht dass deine Aufgaben dann anderweitig vergeben sind.

Viel Erfolg
Apydia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zu Leiharbeit und meinem eigentlichen AV

Antwort von LauraMarie am 10.09.2016, 22:28 Uhr

Hallo Apydia,

genau so ist es.

Das Aufgabengebiet ist anders, aber gleichwertig. Nicht besser oder schlechter. Du hast mir aber schon gute Ideen geliefert, vielen Dank. Die Rückkehr wird auf jeden Fall ein Thema :-).

LG LauraMarie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zu Leiharbeit und meinem eigentlichen AV

Antwort von speedy am 13.09.2016, 8:44 Uhr

Hi,
der Einsatz beim Kunden ist prinzipiell unproblematisch, so lange an deinem Arbeitsvertrag nichts geändert wird. Es ist dann eine temporäre "Abordnung" an einen anderen Arbeitsort. U.U. kannst du sogar Reisekosten etc. ggü. deinem AG geltend machen, da es ja keine Betriebsstätte ist, sondern eben ein Einsatz beim Kunden. Auf jeden Fall würde ich dir raten, die Modalitäten für die Rückkehr an deinen Stamm-Arbeitsplatz schriftlich festzuhalten.

Gruß, Speedy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge

Mindestlohn für Leiharbeiter - wer kennt sich aus?

Ich arbeite nebenbei auf 400 Euro in einem Großmarkt, bin aber nicht dort angestellt, sondern bei einer Firma, die uns wiederum an den Großmarkt verleiht. Ab 01.01. haben Zeitarbeiter von ihren Verleihfirmen Anspruch auf Mindestlohn. Muß "meine" Verleihfirma jetzt auch ...

von AllesOK 02.01.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Leiharbeit

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.