Baby und Job

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Geschrieben von zschnecke am 11.07.2013, 15:14 Uhr

Arbeitslosengeld nach 3 Jahren Elternzeit ?

Hallo,

man wird in eine fiktive Quallifikationsgruppe eingeordnet.
Die Qualifikationsgruppe orientiert sich daran wie man voraussichtlich vermittelt werden kann (Gehaltsdurchschnitt in den man voraussichtlich vermittelt werden kann).
Außerdem werden noch die Wochenarbeitsstunden einbezogen. Wenn man nur auf eine Teilzeitstelle vermittelt werden kann bekommt man auch nur Arbeitslosengeld berechnet auf eine Teilzeitstelle (auch wenn man vorher Vollzeit gearbeitet hat). Wenn mann als Elternteil mit der Betreuungslast Vollzeitarbeiten will, muß man nachweisen, daß man dem Arbeitsmarkt auch Vollzeit zur Verfügung steht.
Im schlechtesten Fall bekommt man den Basissatz von 300€/Monat.
Hier findet immer noch eine Benachteiligung von Eltern in Erziehungszeiten statt. Fair wäre es die Elternzeit einfach bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes zu ignorieren, aber die wird als Ausfallzeit voll berücksichtigt. Dazu kommt, daß die Berechnung des Arbeitslosengeld sich nicht wie normal am Verdienst der Vergangenheit orientiert, sondern auf Basis eines fiktiven Zukunftsmodel ermittelt wird.

 
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